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Die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB)

Im Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung ist Herr Eric Kremp der koordinierende Erzieher, der sämtliche Abläufe sowie den Personaleinsatz plant und verantwortet. Er steht im ständigen Austausch mit der Schulleitung und arbeitet eng mit Frau Herrmann, Frau Eichler und Frau Rattunde zusammen.

Telefonisch erreichen Sie Herrn Kremp
im Sekretariat unter der Rufnummer 030.80 40 13 51 oder per Mail an Herrn Kremp.

Die Betreuung ab der 3. Klasse im Altbau erreichen Sie unter der
Rufnummer 0176.55 86 42 25 oder per Mail an die Betreuung ab der 3. Klasse.

Bei mehrere Erzieherinnen und Erzieher betreffenden Fragen oder Mitteilungen schreiben Sie gern eine Mail an die Betreuung.

Bitte vermeiden Sie Anrufe in der EFöB!

Liebe Eltern,

für uns steht in der EFöB die Betreuung Ihrer Kinder im Vordergrund!

Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die Erzieherinnen und Erzieher während der Betreuungszeit in der Regel keine Zeit haben, Anrufe engegenzunehmen, Auskünfte zu erteilen und Informationen jederzeit verlässlich weiterzugeben, da das Ausmaße angenommen hatte, die leider nicht mehr zu bewältigen waren. Änderungen der angegebenen Betreuungs- oder Entlassungszeiten teilen Sie bitte tagaktuell über die Postmappe Ihres Kindes mit. 

Für sehr dringende Anliegen steht Ihnen Herr Kremp unter der Rufnummer 80 40 13 51 ‬täglich von 7:30 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.

Ansonsten errreichen Sie alle Betreuungsstandorte wie oben angegeben sowie die Erzieherinnen und Erzieher per Mail. Die Mailadressen aller Beschäftigten finden Sie hier.


Wissenswertes zum Betreuungsbetrieb

Hier finden Sie eine TaskCard, in der die Erzieherinnen und Erzieher einen Einblick in ihre tägliche Arbeit mit den Kindern gewähren.

Im EFöB-Leitfaden finden Sie und Ihre Kinder die über die Haus- und Pausenordnung der Schule hinausgehenden Regeln für den Betreuungsbetrieb – so, wie sie auch in den Hausaufgabenheften enthalten sind.


Betreuungsangebote in der Johannes-Tews-Grundschule

Alle Berliner Grundschulen sind Ganztagsschulen. Schulkinder der 1.-6. Klassen können damit verschiedene Angebote der Betreuung nutzen, um die Schule als Lern- und Lebensort zu gestalten.

Das, was früher gemeinhin als „Hort" bekannt war, ist heute die „ergänzende Förderung und Betreuung" und bringt damit nicht nur die Verbundenheit von Schule und Betreuung zu einem gemeinsam gestalteten Schulalltag zum Ausdruck, sondern auch den besonderen Anspruch an die schulische Förderung über den Unterricht hinaus. Trotzdem wissen immer noch alle, was mit der Bezeichnung „Hort" gemeint ist...

Betreuungsanträge sind über die Schule, die eine Vorprüfung vornehmen muss, an das Jugendamt zu richten, das über den Bedarf und gegebenenfalls die Höhe der Kostenbeteiligung entscheidet. 

Bitte beachten Sie, dass der Hortantrag spätestens 3 Monate vor der gewünschten Aufnahme des Kindes in die Betreuung – bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern gibt das Jugendamt sogar den Oktober des Vorjahres als Frist an! – zu stellen ist. Es ist nicht damit getan, dass Sie bei der Anmeldung angegeben haben, einen Betreuungsplatz nutzen zu wollen. Tatsächlich sind die genannten 3 Monate die mindestens zu erwartende Bearbeitungszeit und dürfen Kinder vor dem Vorliegen des Betreuungsvertrages die Betreuung noch nicht über die verlässliche Zeit bis 13:30 Uhr hinaus besuchen!

Noch eine Besonderheit zum „Hortantrag": Nach der Bestätigung durch das Jugendamt erhalten Sie ein Schreiben, auf dem Sie noch einmal die Zeiten bestätigen und das von der Schule, in der Ihr Kind eine Aufnahmezusage erhalten hat, stempeln lassen müssen. Diese Bestätigung muss erneut zum Jugendamt und erst danach erhalten Sie den eigentlichen Betreuungsvertrag!

Die Antragsvordrucke finden Sie hier.


Bitte geben Sie die Abhol- und Entlassungszeiten Ihrer Kinder möglichst verlässlich an und organisieren Sie diese so, dass sie jeweils zur halben oder vollen Stunde erfolgen. Kurzfristig notwendig werdende Änderungen können tagaktuell über die App HortPro mitgeteilt und dann auch entsprechend berücksichtigt werden. Das klappt bei vielen Eltern sehr gut und dafür danken wir Ihnen sehr.

Je verlässlicher wir unsere Abläufe gestalten können, umso ruhiger und entspannter wird die Betreuungszeit – für Ihre Kinder und uns. Bitte haben Sie Verständnis, dass es bei täglich mehr als 300 Kindern in der Betreuung ansonsten kaum möglich ist, den Überblick zu behalten und sich den Kindern, ihren Hausaufgaben und Freizaitangeboten zu widmen, wenn der Nachmittag von ständigen individuellen Abholsituationen und Unterbrechungen geprägt ist. Vielen Dank.

Hier finden Sie den Vordruck zur Anmeldung Ihrer geplanten Abhol- und Entlassungszeiten.

An Unterrichtstagen werden grundsätzlich alle Kinder von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr betreut. Dieses – über den tatsächlichen Unterricht hinausgehende – Angebot muss jedoch kein Kind in Anspruch nehmen.

Unabhängig davon, wann der Unterricht beginnt oder endet und ohne vorherige Anmeldung, können Eltern dieses Betreuungsangebot für ihre Kinder kostenfrei wahrnehmen. Auch, wenn während des Tages einzelne Unterrichtsstunden entfallen, besuchen die Klassen die eFöB beziehungsweise werden von den Erzieher/innen in der Klasse betreut.

Ergänzend zur kostenfreien Betreuung in der Zeit von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr können Eltern kostenpflichtig und auf Antrag zusätzliche Betreuungszeiten („Hortvertrag")
von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr („Frühbetreuung) und/oder
von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und
von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr („Spätbetreuung") und/oder
in den Ferien
beantragen.

Von der 1. bis zur 3. Klasse ist die Betreuung zwischen 7:30 und 16.00 Uhr für alle Kinder kostenfrei möglich. Trotzdem ist für alle über die Zeit von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr hinausgehenden Zeiten ein Antrag an das Jugendamt erforderlich, den Sie hier zusammen mit allen erforderlichen Informationen finden.

Schulanfänger/innen können die Betreuung – unabhängig vom tatsächlichen 1. Schultag – ab 1. August des Einschulungsjahres in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass das Jugendamt die Bearbeitungszeiten für Betreuungsanträge in der Regel mit mindestens 3 Monaten angibt und Ihr Kind die zusätzlichen Betreuungszeiten erst dann in Anspruch nehmen darf, wenn uns der Vertrag vorgelegt wurde. 

Von der 1. bis zur 4. Klasse kann bei entsprechendem Bedarf auch eine Betreuung während der Ferien in Anspruch genommen werden. Für die Klassen 5 und 6 und für Kinder, die sonst nur die vertragsfreie Betreuung von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr in Anspruch nehmen, ist ein separater Antrag erforderlich.

Die Ferienbetreuung findet grundsätzlich ausschließlich im Neubau statt.

Während der Ferien findet keine vertragsfreie Betreuung statt.

Aufgrund einer Änderung der den geplanten Schließzeiten zugrundeliegenden Rechtsvorschrift zum Beginn des Schuljahres 2025/2026, dürfen Schulen nur noch in Ausnahmefällen eine schulübergreifende Betreuung während der Ferienzeiten anbieten. Zurzeit werden auf der Ebene der Fach- und Schulaufsicht Voraussetzungen erarbeitet, unter denen Schließzeiten mit dem gleichzeitigen Angebot der Betreuung in einer benachbarten Grundschule weiterhin zulässig sind. Bis zum Vorliegen derselben werden die Schließzeiten hier weiterhin genannt, könnten jedoch zukünftig auch entfallen. Im Fettdruck genannte Schließzeiten (Feiertage) sind verbindlich.

An gesetzlichen Feiertagen sind sowohl die Schule als auch die Betreuung grundsätzlich geschlossen.

Außerdem bleibt die ergänzende Förderung und Betreuung in der Regel

  • am Freitag nach Himmelfahrt
  • drei Wochen während der Sommerferien – inclusive des Montags der Folgewoche (!), der zum Herrichten der Räume nach der Grundreinigung benötigt wird
  • an den letzten drei Tagen in den Sommerferien (Präsenz- und Fortbildungstage des Kollegiums)
  • zwischen Weihnachten und Neujahr

geschlossen.

 

An folgenden Tagen findet keine Betreuung statt:

2025  
3. Oktober  Feiertag (Tag der deutschen Einheit)
22. - 31. Dezember Weihnachtsschließzeit (bis 2. Januar 2026)
   
2026  
1. Januar Feiertag (Neujahr) 
3. April Feiertag (Karfreitag ­– in den Osterferien)
6. April  Feiertag (Ostermontag – in den Osterferien)
1. Mai Feiertag (Tag der Arbeit)
14. Mai  Feiertag (Himmelfahrt)
25. Mai Feiertag (Pfingstmontag)
13. Juli - 3. August  Geplant: Sommerferien-Schließzeit 
19. - 21. August Geplant: Präsenztage des Kollegiums während der Sommerferien
23. - 31. Dezember Geplant: Weihnachtsschließzeit
   
2027  
1. Januar Feiertag (Neujahr)
5. Juli - 26. Juli Geplant: Sommerferien-Schließzeit (in der Regel in den ersten drei Ferienwochen)
22. - 31. Dezember Geplant: Weihnachtsschließzeit
   

Stand: 8. Mai 2025


Standorte

Neubau

Betreuung der 1. und 2. Klassen

In einer geschützten Grünanlage liegt die Filiale unserer Schule. Den sogenannten „Neubau" bilden mobile Unterrichtsräume („MUR“), die hier 1993 in zwei Häusern für die vorübergehende Nutzung errichtet wurden. Vom Haupthaus aus ist dieser Standort nur über Straßenland zu erreichen, sodass die Kinder immer begleitet werden müssen. Ab der 3. Klasse wünschen wir uns, dass die Kinder diesen Weg alleine zurücklegen zu dürfen und erbitten hierfür eine entsprechende eine Erlaubnis der Eltern.

Hier befinden sich alle Klassen der Schulanfangsphase und die Räume für die Betreuung der 1. und 2. Klassen sowie aller Klassen im Frühdienst (vor dem Unterricht) und Spätdienst (nach 16 Uhr).

Hauptgebäude (Altbau)

Betreuung ab der 3. Klasse

Das Hauptgebäude ist das Haus, in dem die 3. bis 6. Klassen lernen, sich die Turnhalle befindet und auch die Verwaltung zu finden ist.

Hier im sogenannten Altbau befinden sich im Souterrain die Räume der ergänzenden Förderung und Betreuung. Von hier aus haben die Kinder zum Mittagessen den Zugang zur Mensa sowie zur Turnhalle oder anderen Fachräumen, in denen nachmittags AGs angeboten werden, ohne das Schulgelände verlassen zu müssen.

Im Frühdienst (vor dem Unterricht) und Spätdienst (nach 16 Uhr) werden auch die Kinder ab der 3. Klasse im Neubau – gemeinsam mit den Kindern der Schulanfangsphase – betreut, sodass Eltern das bitte beim Bringen und Abholen beachten müssen.