Alle Berliner Grundschulen sind Ganztagsschulen. Schulkinder der 1.-6. Klassen können damit verschiedene Angebote der Betreuung nutzen, um die Schule als Lern- und Lebensort zu gestalten.
Das, was früher gemeinhin als „Hort" bekannt war, ist heute die „Ergänzende Förderung und Betreuung" und bringt damit nicht nur die Verbundenheit von Schule und Betreuung zu einem gemeinsam gestalteten Schulalltag zum Ausdruck, sondern auch den besonderen Anspruch an die schulische Förderung über den Unterricht hinaus. Trotzdem wissen immer noch alle, was mit der Bezeichnung „Hort" gemeint ist...
Betreuungsanträge sind an das Jugendamt zu richten, das über den Bedarf und gegebenenfalls die Höhe der Kostenbeteiligung entscheidet. In den Kosten für die Betreuung ist ein Verpflegungsanteil für das warme Mittagessen enthalten.
Bitte beachten Sie, dass der Hortantrag spätestens 3 Monate vor der gewünschten Aufnahme des Kindes in die Betreuung – bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern gibt das Jugendamt sogar den Oktober des Vorjahres als Frist an! – zu stellen ist. Es ist nicht damit getan, dass Sie bei der Anmeldung angegeben haben, einen Hortplatz nutzen zu wollen. Tatsächlich sind die genannten 3 Monate die mindestens zu erwartende Bearbeitungszeit und dürfen Kinder vor dem Vorliegen des Betreuungsvertrages den Hort nicht besuchen!
Noch eine Besonderheit zum Hortantrag: Nach der Bestätigung durch das Jugendamt erhalten Sie ein Schreiben, auf dem Sie noch einmal die Zeiten bestätigen und das von der Schule, in der Ihr Kind eine Zusage erhalten hat, stempeln lassen müssen. Diese Bestätigung muss erneut zum Jugendamt und erst danach erhalten Sie den Betreuungsvertrag!
Die Antragsvordrucke finden Sie hier.