Auch, wenn es zum Glück nur selten der Fall ist, kommt es immer mal wieder vor, dass sich die Notwendigkeit der Einnahme oder Verabreichung von Medikamenten bei Kindern ergibt, die auch in die Schulzeit fällt. Grundsätzlich ist es nicht möglich, Lehrer/innen und/oder Erzieher/innen dazu zu verpflichten, Medikamente zu verabreichen oder Kinder bei deren Einnahme zu unterstützen. Und doch gibt es oft Lehrer/innen und Erzieher/innen, die dazu bereit sind und für die sich oft die Frage stellt, wie man diese Situation bestmöglich absichert.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat hierzu eine Handreichung Medikamentengabe bereitgestellt, die einerseits den rechtlichen Rahmen dienstlicher Verpflichtung, andererseits aber auch die Möglichkeit handhabbarer Vereinbarungen auf der Basis der Freiwilligkeit im Einzelfall – und selbstverständlich auch für den Fall zwingend notwendiger Notfallmedikationen – darstellt.
Gern sind wir bereit, auf dieser Grundlage mit Ihnen gemeinsam nach der gegebenenfalls auf die besondere Situation Ihres Kindes zugeschnittenen Möglichkeit zu suchen. Sprechen Sie uns bei einem entsprechenden Bedarf Ihres Kindes bitte an. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir das weiterhin ausschließlich auf zwingend notwendige Einzelfälle beschränken und in jedem Fall individuell prüfen werden.
Da hierüber immer die Schulleitung informiert sein sollte, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte immer zuerst an das Sekretariat.