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Schulbücher und Arbeitshefte in der Johannes-Tews-Grundschule

E-Books – damit die Bücher in der Schule bleiben können

Für alle Klassen, in denen es von den Lehrkräften gewünscht ist, schaffen wir schon seit einigen Jahren Digitalversionen (e-Books) zu den ausgegebenen Schulbüchern an, für die allen Kindern die Lizenzschlüssel jeweils zum Beginn des Schuljahres ausgegeben werden. Somit müssen die Schulbücher nicht mehr ständig hin und her getragen werden und stehen auch zu Hause jederzeit digital zur Verfügung.

Insbesondere da wir immer öfter feststellen müssen, dass unsere Schulbücher oft nicht pfleglich genug behandelt werden und nicht mehr die vorgeschriebene Mindestnutzungszeit von 4 Jahren erreichen, stellen die e-Books eine gute Möglichkeit dar, einerseits Transporte (und deren Schäden) zu vermeiden und andererseits weniger Bücher zu benötigen, wenn die Kinder in der Klasse ein Buch zu zweit nutzen können.

In diesem Jahr war es erstmals so, dass die Preise für Schulbücher und Arbeitshefte so unverhältnismäßig gestiegen sind, dass es uns nicht mehr möglich war, alle zu ersetzenden und neu anzuschaffenden Lehr- und Lernmittel ohne deutliche Einschränkungen in einzelnen Bereichen kaufen zu können. Insofern haben wir uns entschieden, die Verwendung von e-Books nochmals auszuweiten, um weiterhin alle Arbeitshefte für unsere Kinder anschaffen zu können, auf die wir sonst verzichten müssten.

Wohl wissend, dass e-Books nicht für alle Kinder gleichermaßen geeignet sind und in manchen Familien vielleicht kein digitales Endgerät zur Verfügung steht, um die Lizenzcodes nutzen zu können, bitten wir die betreffenden Eltern, uns gegebenenfalls anzusprechen. In Einzelfällen wird es sicher möglich sein, die (ungenutzte!) Lizenz zurückzugeben und ein Buch aus dem alten Ausleihbestand leihweise zur Verfügung zu stellen.  

11. September 2022


Kostenfreie Bücher und Arbeitshefte für alle Kinder

Alle Schüler/innen bekommen zum Schuljahresbeginn die Bücher und Arbeitshefte kostenfrei von der Schule ausgeliehen.

Die Lernmittel bleiben Eigentum der Schule. Die Bücher müssen eingeschlagen, pfleglich behandelt und am Schuljahresende wieder abgegeben werden. Verlässt ein Kind die Schule während des laufenden Schuljahres, müssen auch die Arbeitshefte abgegeben werden. Sie werden möglicherweise später hinzukommenden Kindern zur Weiterarbeit überlassen.

Da es sich bei den aus Haushaltsmitteln der Schule angeschafften Büchern um Eigentum des Landes Berlin handelt, gelten hierfür auch besondere Vorschriften. Wir sind verpflichtet, die angeschafften Lernmittel mindestens vier Jahre zu verwenden. Auch Sie als Eltern wünschen sich, dass Ihr Kind bei der Ausleihe gebrauchter Bücher saubere und uneingeschränkt verwendbare Arbeitsmaterialien erhält. Daher sind wir gemäß § 50 Abs. 3 Schulgesetz leider auch gezwungen, Schadenersatz zu fordern, wenn das nach der Nutzung eines Buches durch Ihr Kind nicht mehr gegeben ist.

Wir freuen uns, wenn sich alle darum bemühen, dass es dazu nicht kommt und wir unsere Bücher lange erhalten können.


Rückgabe und Bewertung der Bücher

Alle neuen Bücher werden mit dem Anschaffungsjahr gekennzeichnet und die Nutzung vorne im Buch dokumentiert. Eine ungefähre Beschreibung des erwartbaren Zustands von Ausleihbüchern finden Sie hier. Prinzipiell gehen wir davon aus, dass sich der Zustand eines Buches im Laufe eines Nutzungsjahres um eine Bewertungsstufe verschlechtern kann. Für darüber hinausgehende Schäden, solche, die eine Weiterverwendung nicht mehr zumutbar machen oder für verlorengegangene Bücher erheben wir gegebenenfalls Schadenersatz.

Maßgeblich für die Bewertung eines Buches sind

· nicht vollständig entfernte und zu entfernende Eintragungen (Lösungen, Markierungen...)
· unangemessene Verschmutzungen
· Wasserschäden
· Beschädigungen (Risse im Einband, teilweise oder ganz herausgelöste oder eingerissene Seiten)

Für entstandene Schäden berechnen wir eine Neuwerterstattung in Höhe von
25 %    bei einer Verschlechterung um zwei Bewertungsstufen
50 %    bei einer Verschlechterung um drei Bewertungsstufen
75 %    bei einer Verschlechterung um drei Bewertungsstufen und/oder wenn ein Buch im 1. oder 2. Nutzungsjahr für eine weitere Ausleihe unbrauchbar geworden ist.