Alle Schüler/innen bekommen zum Schuljahresbeginn die Bücher und Arbeitshefte kostenfrei von der Schule ausgeliehen.
Die Lernmittel bleiben Eigentum der Schule. Die Bücher müssen eingeschlagen, pfleglich behandelt und am Schuljahresende wieder abgegeben werden. Verlässt ein Kind die Schule während des laufenden Schuljahres, müssen auch die Arbeitshefte abgegeben werden. Sie werden möglicherweise später hinzukommenden Kindern zur Weiterarbeit überlassen.
Da es sich bei den aus Haushaltsmitteln der Schule angeschafften Büchern um Eigentum des Landes Berlin handelt, gelten hierfür auch besondere Vorschriften. Wir sind verpflichtet, die angeschafften Lernmittel mindestens vier Jahre zu verwenden. Auch Sie als Eltern wünschen sich, dass Ihr Kind bei der Ausleihe gebrauchter Bücher saubere und uneingeschränkt verwendbare Arbeitsmaterialien erhält. Daher sind wir gemäß § 50 Abs. 3 Schulgesetz leider auch gezwungen, Schadenersatz zu fordern, wenn das nach der Nutzung eines Buches durch Ihr Kind nicht mehr gegeben ist.
Wir freuen uns, wenn sich alle darum bemühen, dass es dazu nicht kommt und wir unsere Bücher lange erhalten können.