In unserer Schule wird seit dem Schuljahr 2019/2020 in allen Klassen der Lese-Schreiblehrgang mit der Druck- und der Schreibschrift gleichzeitig begonnen. Der Wortbedeutung entsprechend gilt die Schreibschrift als die handgeschriebene Schrift und dem gegenüber die in Büchern und Druckerzeugnissen verwendete Schrift als Druckschrift.
Grundsätzlich haben wir uns in der Johannes-Tews-Grundschule auf die Schreibschrift als verpflichtende – und auf den Zeugnissen verbal bewertete – Handschrift geeinigt. Die Schreibschrift ist ein verpflichtender Lerninhalt des Rahmenlehrplans und unseres schulinternen Curriculums. Schon allein im Bereich der Schreibökonomie wiegen die Vorteile der Schreibschrift so sehr, dass wir uns einig darüber sind, diese nicht nur vermitteln zu müssen, sondern auch zu wollen. Auch von den weiterführenden Schulen werden wir immer wieder mit Nachdruck darum gebeten, die Kinder zur Schreibschrift anzuhalten, weil sie in den höheren Klassen sonst nicht im erforderlichen Tempo (Schreibschrift lässt sich schneller schreiben) oder der notwendigen Eindeutigkeit (z.B. Wortgrenzen) schreiben können. Die Kinder werden die Schreibschrift also lernen müssen...
In wenigen Ausnahmefällen kann es sein, dass später hinzugekommene Kinder (z.B. von anderen Schulen oder aus einem anderen Sprachraum kommend) die Schreibschrift nicht gelernt haben, oft ist es aber auch nur eine gern verwendete Ausrede von Kindern, die lieber drucken wollen. In besonderen Ausnahmefällen (z.B. motorische Beeinträchtigung), kann es erforderlich sein, individuelle Regelungen zu treffen. Darüber entscheidet die Deutschlehrkraft und muss das Schreiben der Druckschrift dann auch in einem entsprechenden Förderplan und als Nachteilsausgleich festhalten.
Ebenso entscheidet die jeweilige Deutschlehrkraft – abhängig von der Entwicklung der Schreibmototrik – über das geeignete Schreibgerät. Grundsätzlich beginnen alle Kinder mit dem Bleistift und gehen dann noch im 1. Schuljahr sukkzessive und ebenfalls verpflichtend zum Schreiben mit dem Füller oder einem anderen Tintenschreiber über, denn auch das will gelernt und geübt sein. In Tests und Klassenarbeiten darf niemals mit Bleistift (oder radierbarem Kugelschreiber) geschrieben und dürfen keine Tintenlöscher verwendet werden. Kugelschreiber sind keine geeigneten Schreibgeräte für Grundschulkinder und müssen deswegen auch nicht mitgebracht werden. Oft lässt sich beobachen, dass damit deutlich mehr Druck beim Schreiben ausgeübt wird, der zu einer Fehl- oder Überbelastung von Muskeln und Sehnen führen kann.
Bitte unterstützen Sie Ihr Kind darin, das Schreiben der Schreibschrift mit einem Füller als selbstverständlich zu erlernen, indem auch Sie darauf achten! Vielen Dank.