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Gesamtelternvertretung (GEV)

Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule

Bildnachweis: clipartsfree.de

Der GEV-Vorstand – die Vertretung unserer Elternschaft im Schuljahr 2025/2026

Jeweils in der 1. Sizung der Gesamtelternvertetung (GEV) werden ein/e Vorsitzende/r und drei Stellvertretungen gewählt, die sich die Aufgaben untereinander aufteilen und zusammen den GEV-Vorstand bilden. Sie stehen stellvertretend für alle Eltern unserer Schule im regelmäßigen engen Austausch mit der Schulleitung und sind unter der Mailadresse gev@jtg-berlin.de für alle Eltern unkompliziert erreichbar.

Vorsitzende:
Kathrin Stock (Kl. 3a)


Stellvertretende Vorsitzende: 
Lars Reibetanz (Kl. 2a)
Christiane Schiffer (Kl. 4c)
Sebastian Schroedter (Kl. 2b)


Die GEV

Gemäß  § 88 SchulG wirken die Erziehungsberechtigten bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele der Schule aktiv und eigenverantwortlich durch ihre Elternvertretung mit.

Innerhalb der Schule wirken die Erziehungsberechtigten durch Informations- und Meinungsaustausch in den Elternversammlungen und über die aus ihrer Mitte gewählten Vertreter/innen in den schulischen Gremien an der Gestaltung des Schullebens und der Unterrichts- und Erziehungsarbeit mit. 

Die Gesamtelternvertretung (GEV) nimmt die Interessen der Erziehungsberechtigten in der von ihren Kindern besuchten Schule gegenüber den Schulbehörden wahr und übt die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten in der Schule aus.

Über die gewählten Vertreter/innen nehmen sie zudem mittelbar an der Wahl für die Bezirks- und Landesgremien teil.


Bitte an die Elternvertretungen zur Kommunikation in der Klassenelternschaft

Liebe Elternvertreterinnen, liebe Elternvertreter,

da Sie als gewählte Elternvertretungen ein offizielles Ehrenamt nach dem Berliner Schulgesetz ausüben, bitten wir Sie, darauf zu achten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die offizielle Kommunikation schulischer Belange innerhalb der Klassenelternschaft eingehalten werden. Das bedeutet einerseits, dass alle Sorgerechtigten Ihrer Klasse den gleichen Zugang zu Informationen haben müssen und andereseits niemandem Nachteile daraus entstehen dürfen, dass ein bestimmter privater Messengerdienst vorausgesetzt wird.

Offizielle Informationen (wie Einladungen, Protokolle oder wichtige Absprachen) müssen bitte stets auf barrierefreiem und datenschutzkonformen Weg – wie beispielsweise per E-Mail oder über unseren offiziellen DSGVO-konformen Schulmessenger – an alle sorgeberechtigten Elternteile parallel versendet werden. Zudem dürfen Protokolle grundsätzlich nur Gremienmitgliedern zugänglich gemacht werden (ein GEV-Protokoll darf daher nicht in den Elternversammlungen verteilt, sondern nur inhaltlich wiedergegeben werden – kann aber im Sekretariat eingesehen werden) und keine personenbezogenen Daten (diese müssen ggf. in einer Anlage genannt werden) enthalten. 

Wissend, dass noch immer in vielen Klassen WhatsApp genutzt wird, beachten Sie bitte, dass die Nutzung dieses Messengerdienstes aus Datenschutzgründen in der offiziellen schulischen Kommunikation untersagt und absolut freiwillig ist. Eltern, die die App nicht nutzen möchten, dürfen keine Nachteile oder Informationslücken entstehen.

Vielen Dank für die Beachtung und Ihre Unterstützung.

Die Klassenelternversammlungen

Die Erziehungsberechtigten* der Schülerinnen und Schüler jeder Klasse, bilden eine Elternversammlung, die spätestens einen Monat nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr auf Einladung der bisherigen Elternvertreter/innen – bei neu gebildeten Klassen der Klassenleitung – zum ersten Mal tagt.

In Absprache mit der Klassenleitung laden die Elternsprecher/innen zu mindestens drei Elternversammlung je Schuljahr ein.
Auch auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Erziehungsberechtigten ist eine Elternversammlung einzuberufen.

Die Elternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten und die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse, wobei Angelegenheiten einzelner Kinder nur mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten besprochen werden dürfen.

Bei Wahlen und Abstimmungen in den Elternversammlungen können für jedes Kind zwei Stimmen abgegeben werden (jedoch höchstens vier Stimmen für mehr als zwei Kinder in derselben Klasse), auch wenn nur ein Erziehungsberechtigter anwesend oder vorhanden ist. (§ 89 SchulG)

 

*Erziehungsberechtigte im Sinne des Schulgesetzes (§ 88 Abs. 4 SchulG)
„Erziehungsberechtigte im Sinne dieses Gesetzes sind die für die Person der minderjährigen Schülerin oder des minderjährigen Schülers nach bürgerlichem Recht Sorgeberechtigten; sind beide Eltern sorgeberechtigt, wird vermutet, dass jeder Elternteil auch für den anderen handelt.

Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten können an Stelle der oder neben den Sorgeberechtigten diejenigen volljährigen Personen wahrnehmen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Sorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule auf Verlangen schriftlich nachzuweisen."

Bitte beachten Sie auch die hier hinterlegten Ausführungen zu getrennt lebenden Eltern.


GEV-Vertreterinnen in den schulischen und bezirklichen Gremien

Gemäß § 90 SchulG wählt die GEV aus ihrer Mitte neben dem GEV-Vorstand Vertreter/innen für folgende Gremien:

  • vier stimmberechtigte Mitglieder für die Schulkonferenz
  • zwei stimmberechtigte Mitglieder des Bezirkselternausschusses Steglitz-Zehlendorf
  • zwei beratende Mitglieder in der Gesamtkonferenz des pädagogischen Personals
  • je zwei beratende Mitglieder für die Fach- und Jahrgangsstufenkonferenzen der Schule

 


GEV-Sitzungen

Zur jeweils ersten Sitzung einer neu gewählten Gesamtelternvertretung lädt die Schulleitung spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr ein.

Anschließend tagt die Gesamtelternvertretung mindestens dreimal in jedem Schuljahr auf Einladung des GEV-Vorstands. 
Einem Antrag auf Einberufung ist auch zu entsprechen, wenn er von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder oder von der Schulleiterin oder dem Schulleiter gestellt wird.

An den Sitzungen nehmen die in allen Klassen gewählten Elternvertreterinnen stimmberechtigt sowie die Schulleitung und die koordinierende Fachkraft der Betreuung und zwei von der Gesamtkonderenz des pädagogischen Personals gewählte Vertreter/innen beratend teil. 

In der JTG finden die GEV-Sitzungen in der Regel donnerstags um 19 Uhr in der Aula der Schule statt. Die Sitzungstermine werden zu Beginn des Schuljahres festgelegt und hier im Kalender auf der Homepage bekanntgegeben.


Jour fixe mit der Schulleitung

Für einen regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung finden einmal monatlich Treffen des GEV-Vorstandes und der Schulleitung statt, bei denen aktuelle Fragen des Schulalltags beraten, Veranstaltungen der Schule gemeinsam geplant und schulische Vorhaben oder notwendige Sitzungsinhalte abgestimmt werden.