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Gesamtelternvertretung (GEV)

Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule

Bildnachweis: clipartsfree.de

Der GEV-Vorstand – die Vertreterinnen unserer Elternschaft im Schuljahr 2023/2024

Bei der 1. Sizung der Gesamtelternvertetung (GEV) wurden eine neue Vorsitzende und drei Stellvertreterinnen gewählt, die sich die Aufgaben untereinander aufteilen und zusammen den GEV-Vorstand bilden. Sie stehen stellvertretend für alle Eltern unserer Schule im regelmäßigen engen Austausch mit der Schulleitung und sind unter der Mailadresse gev@jtg-berlin.de für alle Eltern unkompliziert erreichbar.

Vorsitzende:
Helena von Jagow (Kl. 4c)


Stellvertretende Vorsitzende: 
Ina Grätz (Kl. 2b und 4c)
Birgit Schlüter (Kl. 2b)
Kathrin Stock (Kl. 3a)


Die GEV

Gemäß  § 88 SchulG wirken die Erziehungsberechtigten bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele der Schule aktiv und eigenverantwortlich durch ihre Elternvertretung mit.

Innerhalb der Schule wirken die Erziehungsberechtigten durch Informations- und Meinungsaustausch in den Elternversammlungen und über die aus ihrer Mitte gewählten Vertreter/innen in den schulischen Gremien an der Gestaltung des Schullebens und der Unterrichts- und Erziehungsarbeit mit. 

Die Gesamtelternvertretung (GEV) nimmt die Interessen der Erziehungsberechtigten in der von ihren Kindern besuchten Schule gegenüber den Schulbehörden wahr und übt die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten in der Schule aus.

Über die gewählten Vertreter/innen nehmen sie zudem mittelbar an der Wahl für die Bezirks- und Landesgremien teil.


Die Klassenelternversammlungen

Die Erziehungsberechtigten* der Schülerinnen und Schüler jeder Klasse, bilden eine Elternversammlung, die spätestens einen Monat nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr auf Einladung der bisherigen Elternvertreter/innen – bei neu gebildeten Klassen der Klassenleitung – zum ersten Mal tagt.

In Absprache mit der Klassenleitung laden die Elternsprecher/innen zu mindestens drei Elternversammlung je Schuljahr ein.
Auch auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Erziehungsberechtigten ist eine Elternversammlung einzuberufen.

Die Elternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten und die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse, wobei Angelegenheiten einzelner Kinder nur mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten besprochen werden dürfen.

Bei Wahlen und Abstimmungen in den Elternversammlungen können für jedes Kind zwei Stimmen abgegeben werden (jedoch höchstens vier Stimmen für mehr als zwei Kinder in derselben Klasse), auch wenn nur ein Erziehungsberechtigter anwesend oder vorhanden ist. (§ 89 SchulG)

 

*Erziehungsberechtigte im Sinne des Schulgesetzes (§ 88 Abs. 4 SchulG)
„Erziehungsberechtigte im Sinne dieses Gesetzes sind die für die Person der minderjährigen Schülerin oder des minderjährigen Schülers nach bürgerlichem Recht Sorgeberechtigten; sind beide Eltern sorgeberechtigt, wird vermutet, dass jeder Elternteil auch für den anderen handelt.

Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten können an Stelle der oder neben den Sorgeberechtigten diejenigen volljährigen Personen wahrnehmen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Sorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule auf Verlangen schriftlich nachzuweisen."

Bitte beachten Sie auch die hier hinterlegten Ausführungen zu getrennt lebenden Eltern.


GEV-Vertreterinnen in den schulischen und bezirklichen Gremien

Gemäß § 90 SchulG wählt die GEV aus ihrer Mitte neben dem GEV-Vorstand Vertreter/innen für folgende Gremien:

  • vier stimmberechtigte Mitglieder für die Schulkonferenz
  • zwei stimmberechtigte Mitglieder des Bezirkselternausschusses Steglitz-Zehlendorf
  • zwei beratende Mitglieder in der Gesamtkonferenz des pädagogischen Personals
  • je zwei beratende Mitglieder für die Fach- und Jahrgangsstufenkonferenzen der Schule

 


GEV-Sitzungen

Zur jeweils ersten Sitzung einer neu gewählten Gesamtelternvertretung lädt die Schulleitung spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr ein.

Anschließend tagt die Gesamtelternvertretung mindestens dreimal in jedem Schuljahr auf Einladung des GEV-Vorstands. 
Einem Antrag auf Einberufung ist auch zu entsprechen, wenn er von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder oder von der Schulleiterin oder dem Schulleiter gestellt wird.

An den Sitzungen nehmen die in allen Klassen gewählten Elternvertreterinnen stimmberechtigt sowie die Schulleitung und die koordinierende Erzieherin der EFöB und zwei von der Gesamtkonderenz des pädagogischen Personals gewählte Vertreter/innen beratend teil. 

In der JTG finden die GEV-Sitzungen in der Regel donnerstags um 19 Uhr in der Aula der Schule – im Sommer auch im Freien – statt. Die Sitzungstermine werden zu Beginn des Schuljahres festgelegt und hier im Kalender auf der Homepage bekanntgegeben.


Jour fixe mit der Schulleitung

Für einen regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung finden einmal monatlich Treffen des GEV-Vorstandes und der Schulleitung statt, bei denen aktuelle Fragen des Schulalltags beraten, Veranstaltungen der Schule gemeinsam geplant und schulische Vorhaben oder notwendige Sitzungsinhalte abgestimmt werden.