Unabhängig davon, ob Ihr Kind nach der 4. oder 6. Klasse in die Oberschule wechseln soll, beachten Sie bitte, dass Sie Ihr Kind in Brandenburg zur Oberschule anmelden oder einen entsprechenden Ausnahmeantrag stellen müssen.
In der Verwaltungsvorschrift Nr. 12/2019 heißt es unter Nr. 6b) dazu:
„In Brandenburg wohnende Schülerinnen und Schüler, die bisher eine Grundschule in Berlin besuchen, erhalten von der besuchten Schule eine Förderprognose, aber keinen Anmeldebogen.
[...]
Sie dürfen in neu gebildete Klassen der Jahrgangsstufe 7 bzw. 5 nur aufgenommen
werden, wenn das Land Brandenburg einen wichtigen Grund für den Besuch der Berliner Schule bescheinigt. In diesen Fällen erfolgt die Aufnahme ‐ durch formlosen Antrag ‐ am Ende des Aufnahmeverfahrens nachrangig nach Maßgabe freier Plätze (§ 41 Absatz 4 SchulG)."
Näheres zu diesem Vorgehen erfragen Sie bitte bei der Oberschule, an der Sie die Aufnahme Ihres Kindes wünschen oder im Schulamt Steglitz-Zehlendorf bei Herrn Starke (90299 - 6485).