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Übergang in die Oberschule

Einladung zur Informationsveranstaltung in unserer Schule

Liebe Eltern der 4. und 6. Klassen,

wir laden Sie herzlich ein zu einem Oberschul-Infoabend in der Aula der Schule

am Donnerstag, 17. Oktober 2024 

für die 4. Klassen       um 18:30 Uhr
für die 6. Klassen       um 19:00 Uhr

Wir erläutern Ihnen das Verfahren des Übergangs in die Oberschule, informieren zu Terminen und Fristen und geben anschließend Raum für Ihre Fragen.


Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Hier finden Sie alle relevanten Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum Übergang in die Oberschule in der jeweils aktuellen Fassung. 

Die Informationen des Schulamts in Steglitz-Zehlendorf finden Sie hier.

Alle Kinder der 6. Klasse haben diese Broschüre „Wohin nach der Grundschule?" erhalten, die Sie hier online finden. Hier finden Sie außerdem das aktuelle Verzeichnis aller weiterführenden Schulen in Berlin.


Kinder, die in Brandenburg wohnen

Unabhängig davon, ob Ihr Kind nach der 4. oder 6. Klasse in die Oberschule wechseln soll, beachten Sie bitte, dass Sie Ihr Kind in Brandenburg zur Oberschule anmelden  oder einen entsprechenden Ausnahmeantrag stellen müssen.

In der Verwaltungsvorschrift Nr. 12/2019 heißt es unter Nr. 6b) dazu:
„In Brandenburg wohnende Schülerinnen und Schüler, die bisher eine Grundschule in Berlin besuchen, erhalten von der besuchten Schule eine Förderprognose, aber keinen Anmeldebogen.
[...]
Sie dürfen in neu gebildete Klassen der Jahrgangsstufe 7 bzw. 5 nur aufgenommen werden, wenn das Land Brandenburg einen wichtigen Grund für den Besuch der Berliner Schule bescheinigt. In diesen Fällen erfolgt die Aufnahme ‐ durch formlosen Antrag ‐ am Ende des Aufnahmeverfahrens nachrangig nach Maßgabe freier Plätze (§ 41 Absatz 4 SchulG)."

Bitte beachten Sie, dass wir auch in Ausnahmefällen keine darüber hinausgehenden und von den Oberschulen in Brandenburg teilweise erbetenen Bestätigungen oder Vordrucke ausstellen dürfen. 

Näheres zu diesem Vorgehen erfragen Sie bitte bei der Oberschule, an der Sie die Aufnahme Ihres Kindes wünschen oder im Schulamt Steglitz-Zehlendorf bei Herrn Starke (90299 - 6485).


Für die 6. Klassen

Allen Eltern, deren Kinder nach der 6. Klasse in die Sekundarstufe I wechseln, wird bis zum 1. Februar 2024 ein Beratungsgespräch zum Leistungsstand, zur Lernentwicklung, zu Kompetenzen und Begabungen ihres Kindes bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer angeboten, das protokolliert und von den Eltern und der Lehrkraft unterschrieben werden muss. 

Hierbei kann das Ergebnis der Förderprognose jedoch noch nicht vorweggenommen und noch keine verbindliche Aussage zur tatsächlichen Empfehlung der Klassenkonferenz gemacht werden. Eine Tendenz lässt sich jedoch meist ebenso erkennen, wie auch die Empfehlung der Lehrkräfte mitunter eine andere sein kann als die, die sich rein rechnerisch ergibt und dann ausgesprochen wird. Allein dafür empfehlen wir allen Eltern, von diesem Beratungsangebot Gebrauch zu machen.

Auch Eltern, deren Kinder nach der 4. Klasse in die Oberschule wechseln soll, können ein Beratungsgespräch erbitten, bekommen dieses aber nicht verbindlich von der Schule angeboten. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Klassenleitung Ihres Kindes.

Im Schuljahr 2023/2024 erfolgt die Anmeldung zur 7. Klasse berlinweit voraussichtlich vom 20. bis 28. Februar 2024.

In dieser Zeit melden Sie Ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Ob und inwieweit Ihr Kind bei der Anmeldung dabei sein muss, legen die Schulen unterschiedlich fest. In den meisten Schulen ist das nicht erforderlich.

Sollte Ihr Kind in der Förderprognose eine Durchschnittsnote von 3,0 oder mehr haben, es aber trotzdem am Gymnasium angemeldet werden, ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch in der Oberschule vorgeschrieben, für das Sie selbst einen Termin erbitten müssen.

Alle Schüler/innen der 6. Klassen erhalten mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses eine Förderprognose und – sofern sie ihren Wohnsitz in Berlin haben – einen Anmeldebogen für die Sekundarstufe I. Eine Anmeldung in einer öffentlichen Oberschule in Berlin ist nur mit diesen Originalvordrucken möglich.

Kinder mit einem Wohnsitz außerhalb Berlins melden sich an ihrem Wohnort zur Oberschule an und benötigen daher keinen Anmeldebogen. Das Recht, die Berliner Schule auch nach einem möglichen Umzug nach Brandenburg weiterhin zu besuchen, endet mit dem Verlassen der Grundschule.

Bitte beachten Sie, dass wir auch in Ausnahmefällen keine darüber hinausgehenden und von den Oberschulen (in Brandenburg) teilweise erbetenen Bestätigungen oder Vordrucke ausstellen dürfen. Alle für eine Anmeldung notwendigen Unterlagen sind unsererseits mit der Förderprognose gegeben.

Am 11. Juni 2024 versenden die Schulträger die Aufnahmebescheide aller staatlichen Oberschulen an die Erziehungsberechtigten.


6 Jahre Grundschule – aus gutem Grund

Berlin und Brandenburg sind die einzigen Bundesländer, in denen Schüler/innen bis zur 6. Klasse in der Grundschule lernen dürfen und in denen nicht bereits nach der 4. Klasse über die für sie geeignete Form der Oberschule entschieden werden muss.

Auch, wenn die Möglichkeit, ihr Kind bereits nach der 4. Klasse auf ein Gymnasium wechseln zu lassen, bei uns noch immer von vielen Eltern in Anspruch genommen wird und es uns eigentlich mit Stolz erfüllen könnte, dass diese Kinder das auch alle schaffen, freuen wir uns viel mehr über jedes einzelne Kind, das bis zum Abschluss der 6. Klasse bei uns bleibt. Es ist jedoch keineswegs so, dass nach der 4. Klasse nur die Kinder bei uns bleiben, die einem vorzeitigen Übergang in die Oberschule nicht gewachsen wären, sondern oft sind es die persönliche Überzeugung der Eltern oder auch die Anerkennung unserer guten Arbeit, die Eltern zu dieser Entscheidung bewegen. 

Ganz bewusst verstehen wir uns als eine 6-jährige Grundschule und bemühen uns seit jeher darum, dieses Konzept erfolgreich zu leben und attraktiv zu gestalten. Insbesondere mit Beginn der 5. Klasse bemühen wir uns um ein sehr ausgewogenes Verhältnis zwischen einem angemessenen Leistungsanspruch, aber auch der bestmöglichen Förderung und Forderung jedes einzelnen Kindes. Hierbei kommt uns natürlich zugute, dass wir einerseits die Kinder, ihre Persönlichkeit sowie ihre Entwicklung in der Regel seit vier Jahren kennen und andererseits auch auf eine langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Eltern zurückblicken können. Ganz sicher ist das ein ebenso großer Vorteil gegenüber den Oberschulen, wie auch die in der Grundschule deutlich kleineren Lerngruppen als im Gymnasium.

Der große Entwicklungsschritt, den viele Kinder zwischen der 4. und 5. Klasse machen, ist ebenso ein wichtiges Element unserer Arbeit in den oberen Klassen, wie auch die intensive Vorbereitung auf die sie in der Oberschule erwartenden Anforderungen. Wir nutzen die zwei letzten Grundschuljahre vor allem dafür, die Kinder auf den Übergang in die Oberschule vorzubereiten, jedoch nicht – und dafür bitten wir aus den vorgenannten Gründen um Verständnis – bereits die 4. Klasse. In unserem Verständnis der 6-jährigen Grundschule legen wir in der 1. und 2. Klasse die Grundlagen, indem die Kinder die Lese- und Schreibkompetenz sowie ein grundlegendes Verständnis für Zahlen und Rechenoperationen und die erforderlichen sozialen Kompetenzen erlangen, die ihnen ein erfolgreiches Arbeiten in allen Fächern ermöglicht. In der 3. und 4. Klasse werden diese Fähigkeiten weiterentwickelt, geübt und gefestigt und ab der 5. Klasse werden diese Fähigkeiten zunehmend genutzt, um sich Wissen selbständig aneignen, in Beziehung setzen, verbinden und vernetzen, aber auch Sachverhalte reflektieren und bewerten sowie sich eine eigene Meinung bilden und zu einer selbstbewussten Persönlichkeit heranreifen zu können.

Aus genau diesen Gründen gibt es die Feierstunde zur Entlassung aus der Grundschule bei uns erst nach der 6. Klasse. Für die so feierlich in die Oberschule entlassenen Schülerinnen und Schüler erhalten wir aus den umliegenden Schulen – aber auch von den Kindern und ihren Eltern – immer wieder die Rückmeldung, dass sie fachlich wie persönlich den Anforderungen der Oberschule voll und ganz gewachsen sind. Das erfüllt uns mit Stolz und bestärkt uns darin, das nicht bereits zum Ende der 4. Klasse für möglichst viele Kinder erreichen zu wollen.

Immer wieder gibt es Kinder, bei denen auch wir deutlich sehen, dass sie ihren Mitschülerinnen und Mitschülern voraus sind, über Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen verfügen, die ihnen ein schnelleres und früher ein eigenständigeres Lernen ermöglichen. Dann werden auch wir uns sicher nicht in den Weg stellen, dass diese Kinder unsere Schule bereits nach der 4. Klasse verlassen, um eine Schnelllernerklasse eines Gymnasiums zu besuchen und ganz sicher werden wir auch alles dafür tun, dass auch diese Kinder optimal vorbereitet in ihre neue Schule kommen und dort erfolgreich weiterlernen. Selbstverständlich werden wir auch diese Kinder aus ihren Klassen nicht minder herzlich – aber eben nicht mit einer Feierstunde im großen Rahmen – verabschieden.


Für die 4. Klassen

Bei einer Oberschulanmeldung zur 5. Klasse gibt es verschiedene Anmeldezeiträume und Eignungstests zu beachten, die ein mehrstufiges Anmeldeverfahren erforderlich machen. Bitte beachten Sie, dass sich sowohl das Verfahren als auch die Fristen von denen der Regelanmeldung nach der 6. Klasse unterscheiden und erkundigen Sie sich grundsätzlich bei den von Ihnen ausgewählten Schulen danach.

Das nachstehend beschriebene Verfahren und die genannten Fristen beziehen sich grundsätzlich nur auf staatliche allgemeinbildende Schulen. Die Regelungen in Privat- und Ersatzschulen können davon abweichen und erfragen Sie bitte selbst an geeigneter Stelle.

Der reguläre Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2024/2025 ist vom 13. bis 16. Februar 2024. 

Alle Kinder und Eltern werden pro Schuljahr zu jeweils zwei Lernentwicklungsgesprächen eingeladen.

Ein Beratungsgespräch im Zusammenhang mit dem Wechsel in die Sekundarstufe I zum Leistungsstand, zur Lernentwicklung, zu Kompetenzen und Begabungen des Kindes bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer wird regulär nur im 1. Schulhalbjahr der 6. Klasse angeboten. 

Eltern, deren Kinder nach der 4. Klasse in die Oberschule wechseln soll, wird das ohnehin stattfindende Lernentwicklungsgespräch eine Orientierung geben. Darüber hinausgehende besondere Beratungsgespräche zum Übergang nach der 4. Klasse bieten wir ebenso nicht an, wie wir leider auch keine explizite Vorbereitung einzelner Kinder auf den vorzeitigen Wechsel in die Oberschule gewährleisten können. 

Die eigentliche Vorbereitung auf die Oberschule findet bei uns ausgiebig in den 5. und 6. Klassen statt und beginnt zurzeit in den 5. Klassen mit einer Methodenwoche in der 1. Schulwoche der 5. Klasse.

Grundsätzlich erhalten nur in den 6. Klassen alle Schüler/innen mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses eine Förderprognose und einen Anmeldebogen für die Sekundarstufe I.

Sollten Sie für Ihr Kind den Wechsel in die Oberschule bereits nach der 4. Klasse beabsichtigen, müssen Sie die Klassenleitung Ihres Kindes bitte frühzeitig davon in Kenntnis setzen, damit auch für Ihr Kind die erforderlichen Unterlagen fristgerecht zum Halbjahresende erstellt werden können.

Im Schuljahr 2023/2024 erbitten wir Ihre Rückmeldung bis spätestens 1. Dezember 2023.

Nur auf Anforderung erhalten Kinder der 4. Klasse eine Förderprognose. Mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse und der Förderprognose können Sie Ihr Kind an bis zu drei Wunschschulen anmelden.

Bitte beachten Sie, dass wir auch in Ausnahmefällen keine darüber hinausgehenden und von den Oberschulen teilweise erbetenen Bestätigungen oder Vordrucke – auch nicht für Privatschulen oder Schulen in Brandenbeurg – ausstellen dürfen. 

Alle Kinder, die nach der 4. Klasse an ein Schnelllerner-Gymnasium wechseln wollen, müssen verpflichtend an einem Eignungstest teilnehmen. Die Anmeldung zu diesen Tests müssen die Eltern eigenverantwortlich in der Zeit vom 9. bis 12. Januar 2023 an der jeweils gewünschten Schule vornehmen. Ohne diesen Test ist eine Anmeldung am Schnelllerner-Gymnasium nicht möglich.

Am Samstag, 21. Janaur 2023 finden die Tests zeitgleich an allen Berliner Schnellerner-Gymnasien statt. Bis zum 26. Januar 2023 werden Sie über das Testergebnis Ihres Kindes informiert.

 

Für die Musikgymnasien sowie das Französische Gymnasium Berlin sind ebenfalls Eignungstests vorgeschrieben, für die die Anmeldung durch die Eltern bis spätestens 13. Januar 2023 erfolgt sein muss.

Diese Tests finden am Donnerstag, 26. Januar 2023, statt. Bis zum 6. Februar 2023 werden Sie über die (Nicht-)Eignung Ihres Kindes informiert.

 

Die Tests an den naturwissenschaftlich oder mathematisch-naturwissenschaftlich profilierten Schulen finden erst nach der Anmeldung – am Donnerstag, 14. Februar 2023 – statt.

 

Sofern in den Oberschulen Eignungstests vorgesehen sind, wird Ihr Kind unter Vorlage der Einladung bei uns vom Unterricht freigestellt. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum, die Klassenleitung zu informieren, damit diese Termin bei Klassenarbeiten, veranstaltungen u.ä. gegebenenfalls berücksichtigt werden können. Versaäumte Unterrichtsinhalte (und Klassenarbeiten!) sind nachzuholen.

Die berlinweite Anmeldung zu den grundständigen Gymnasien und den Schnellerner-Klassen ab der 5. Klasse erfolgt vom 13. Februar bis 16. Februar 2024. Für die Schnellerner-Klassen ist ein Eignungstest erforderlich, zu dem Ihr Kind nach der fristgerechten Anmeldung eingeladen wird.

Am 11. März 2024 versenden alle Erstwunsschulen die Ablehnungs oder Aufnahmeescheide.

 

Haben Sie eine Absage erhalten, werden Ihnen in dem Bescheid des Schulamts Schulen mitgeteilt, die noch freie Plätze anbieten.

Für diese Anmeldung gilt der Anmeldezeitraum vom 18. bis 19. März 2024. Sollte für die Aufnahme an einer Schule ein Test erforderlich sein, muss Ihr Kind in jedem Fall daran teilnehmen.

Am 12. April 2024 werden die Bescheide des bezirklichen Schulamts zur 2. Bewerbungsrunde versandt.

Sollte Ihr Kind auch in der 2. Bewerbungsrunde keinen Schulplatz erhalten haben, können Sie sich in einer weiteren und letzten Bewerbungsrunde mit einer Anmeldung im Zeitraum vom 18. bis 19. April 2024 an Schulen mit noch offenen Plätzen darum bemühen.

Am 26. April 2024 sendet Ihnen das bezirkliche Schulamt einen Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Drittwunschschule mitteilt.

Erhält Ihr Kind keinen Platz an einem grundständigen Gymnasium, setzt es seine Schullaufbahn in seiner Grundschule fort.

Wenn Ihr Kind die 5. Klasse eines Gymnasiums, das als Probejahr gewertet wird, nicht besteht, wechselt es wieder in die 6. Klasse der Grundschule.


Wir bitten unbedingt um eine Rückmeldung!

Bitte denken Sie unbedingt daran, uns zu informieren, wenn Sie die Zusage einer Oberschule erhalten und den Platz für Ihr Kind angenommen haben. Auch über die Nichtinanspruchnahme einer Förderprognose informieren Sie uns bitte. Wenn wir eine Förderprognose ausstellen, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass dieses Kind die Schule verlassen soll. Insofern benötigen wir bitte auch dann eine Information, wenn Sie davon Abstand nehmen und Ihr Kind bei uns bleiben soll.

Vielen Dank.


Wenn die Klassenzusammenlegung nach der 4. Klasse unvermeidlich ist...

Je nachdem, wie viele Eltern sich für einen Schulwechsel ihrer Kinder nach der 4. Klasse entscheiden, kommt es bei uns oft vor, dass wir die Klassen mit Beginn der 5. Klasse zusammenlegen müssen. Wann immer wir dazu durch sonst zu geringe Klassenfrequenzen gezwungen sind, bemühen wir uns zumindest darum, diese so bedacht wie möglich vorzunehmen und optimal viele Wünsche der Kinder dabei zu berücksichtigen.

Wenn die Rückmeldungen zu den Aufnahmewünschen aus den Oberschulen vorliegen (in der Regel ca. 3-4 Wochen vor Schuljahresende) und wir absehen können, dass eine Zusammenlegung unvermeidlich ist, werden alle bei uns bleibenden Schüler/innen zu ihren Wünschen befragt. Neben den Wünschen der Kinder, mit wem sie unbedingt in einer Klasse sein wollen, beziehen wir die Klassenleitungen der 4. Klassen ebenso in die Einteilung mit ein, wie wir auch ein ausgewogenes Geschlechter- und Leistungsverhältnis sowie die Vermeidung möglicherweise bekannter und besonders konfliktträchtiger Beziehungen berücksichtigen. Es gibt jedoch weder die Möglichkeit von Ausschlusswünschen („Bitte nicht mit ... in eine Klasse"), noch die, sich eine/n Klassenlehrer/in wünschen zu können. Mitunter sind diese zum Zeitpunkt der Zusammenlegung auch noch nicht sicher absehbar und ohnehin nie langfristig garantiert (Neuzugänge, längerfristige Ausfälle durch Krankheit, Schwangerschaften o.ä.).

Die neuen Klassenzusammensetzungen werden vor den Sommerferien bekanntgegeben und oft wird dann auch versucht, bereits in den letzten Schultagen ein besseres Kennenlernen durch gemeinsame Aktionen mit der „neuen Klasse" zu ermöglichen.

Erstaunlicherweise stellen wir immer wieder fest, dass die Ankündigung einer Klassenzusammenlegung bei Eltern eine viel größere Besorgnis auslöst als bei den unmittelbar davon betroffenen Kindern. Oft kennen sich die Kinder auch klassenübergreifend bereits mehr oder minder gut von gemeinsamen Wandertagen, Klassenfahrten, Projekttagen, aus den Pausen oder auch aus dem Religions- und Sportunterricht, der in allen Klassen mehrmals die Woche gemeinsam stattfindet. Da sich die Klassenräume auf dem gleichen Flur befinden und sie einander ständig begegnen oder sie in der Nachbarschaft wohnen, kennen sich alle Kinder zumindest vom Sehen.

Auch bei noch so großen anfänglichen Unsicherheiten wachsen die neuen Klassen erfahrungsgemäß außerordentlich schnell zusammen und nicht selten können die Kinder schon vor dem Verlassen der 6. Klasse nicht mehr sagen, mit wem sie seit der 1. Klasse zusammen waren und wer erst später hinzugekommen ist. 

Liebe Eltern, bitte bleiben Sie daher entspannt – dann sind es Ihre Kinder auch!