Zum Hauptinhalt springen

Übergang in die Oberschule

Änderungen ab dem laufenden Schuljahr

Bitte beachten Sie, dass mit Wirkung vom 1. August 2024 umfangreiche Änderungen hinsichtlich des Übergangs zur Oberschule in Kraft getreten sind. Unter anderem wird die Anmeldung am Gymnasium mit einem Notendurchschnitt von mehr als 2,2 nur noch mit einem Eignungsnachweis möglich sein, der in einem Probeunterricht festgestellt wird, zu dem die Kinder gegebenenfalls angemeldet werden müssen.

Die meisten Informationen zu den Neuerungen liegen uns inzwischen vor und finden Sie bei und nach dem Oberschul-Infoabend in den zugehörigen Präsentationen. Diese stellen wir Ihnen anschließend hier zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich jedoch fortlaufend auch selbst an den genannten Stellen.

Vielen Dank.

Präsentationen vom Oberschul-Infoabend am 14. November 2024

Hier finden Sie eine Übersicht der Nachfrage im Verhältnis zu den vorhandenen Plätzen bei der Anmeldung zum Schuljahr 2024/2025 an Gymnasien.

Hier finden Sie eine Übersicht der Nachfrage im Verhältnis zu den vorhandenen Plätzen bei der Anmeldung zum Schuljahr 2024/2025 an ISS (Integrierten Sekundarschulen).

 

Oberhalb der Übersicht können Sie einzelne Stadtbezirke auswählen, um weniger Schulen angezeigt zu bekommen.


Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Hier finden Sie alle relevanten Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum Übergang in die Oberschule in der jeweils aktuellen Fassung und verschiedenen Sprachen sowie das aktuelle Verzeichnis aller weiterführenden Schulen in Berlin.

Der Schulträger Steglitz-Zehlendorf organisiert darüber hinaus – oft bereits im November – den Marktplatz der weiterführenden allgemein bildenden Schulen und informiert hier über den Termin sowie die Tage der offenen Tür in den Schulen Steglitz-Zehlendorfs.


Für die 4. Klassen

Beim Wechsel in die Sekundarstufe I nach der 4. Klasse gibt es verschiedene Anmeldezeiträume und Eignungstests zu beachten, die ein mehrstufiges Anmeldeverfahren erforderlich machen. Bitte beachten Sie, dass sich sowohl das Verfahren als auch die Fristen von denen der Regelanmeldung nach der 6. Klasse unterscheiden und erkundigen Sie sich grundsätzlich bei den von Ihnen ausgewählten Schulen danach.

Das bei unserem Infoabend beschriebene Verfahren und die genannten Fristen beziehen sich grundsätzlich nur auf staatliche allgemeinbildende Schulen ohne besonderes Profil und vornehmlich die Schnelllernerklassen. Die Regelungen in Privat- und Ersatzschulen können davon abweichen und erfragen Sie bitte selbst an geeigneter Stelle.

Wir bitten unbedingt um eine Rückmeldung!

Bitte denken Sie unbedingt daran, uns zu informieren, wenn Sie die Zusage einer Oberschule erhalten und den Platz für Ihr Kind angenommen haben. Auch über die Nichtinanspruchnahme einer Förderprognose informieren Sie uns bitte. Wenn wir eine Förderprognose ausstellen, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass dieses Kind die Schule verlassen soll. Insofern benötigen wir bitte auch dann eine Information, wenn Sie davon Abstand nehmen und Ihr Kind bei uns bleiben soll.

Vielen Dank.


Kinder, die in Brandenburg wohnen

Unabhängig davon, ob Ihr Kind nach der 4. oder 6. Klasse in die Oberschule wechseln soll, beachten Sie bitte, dass Sie Ihr Kind in Brandenburg zur Oberschule anmelden  oder einen entsprechenden Ausnahmeantrag stellen müssen.

In der Verwaltungsvorschrift Nr. 12/2019 heißt es unter Nr. 6b) dazu:
„In Brandenburg wohnende Schülerinnen und Schüler, die bisher eine Grundschule in Berlin besuchen, erhalten von der besuchten Schule eine Förderprognose, aber keinen Anmeldebogen.
[...]
Sie dürfen in neu gebildete Klassen der Jahrgangsstufe 7 bzw. 5 nur aufgenommen werden, wenn das Land Brandenburg einen wichtigen Grund für den Besuch der Berliner Schule bescheinigt. In diesen Fällen erfolgt die Aufnahme ‐ durch formlosen Antrag ‐ am Ende des Aufnahmeverfahrens nachrangig nach Maßgabe freier Plätze (§ 41 Absatz 4 SchulG)."

Bitte beachten Sie, dass wir auch in Ausnahmefällen keine darüber hinausgehenden und von den Oberschulen in Brandenburg teilweise erbetenen Bestätigungen oder Vordrucke ausstellen dürfen. 

Näheres zu diesem Vorgehen erfragen Sie bitte bei der Oberschule, an der Sie die Aufnahme Ihres Kindes wünschen oder im Schulamt Steglitz-Zehlendorf bei Herrn Starke (90299 - 6485).


6 Jahre Grundschule – aus gutem Grund

Berlin und Brandenburg sind die einzigen Bundesländer, in denen Schüler/innen bis zur 6. Klasse in der Grundschule lernen dürfen und in denen nicht bereits nach der 4. Klasse über die für sie geeignete Form der Oberschule entschieden werden muss.

Auch, wenn die Möglichkeit, ihr Kind bereits nach der 4. Klasse auf ein Gymnasium wechseln zu lassen, bei uns noch immer von vielen Eltern in Anspruch genommen wird und es uns eigentlich mit Stolz erfüllen könnte, dass diese Kinder das auch alle schaffen, freuen wir uns viel mehr über jedes einzelne Kind, das bis zum Abschluss der 6. Klasse bei uns bleibt. Es ist jedoch keineswegs so, dass nach der 4. Klasse nur die Kinder bei uns bleiben, die einem vorzeitigen Übergang in die Oberschule nicht gewachsen wären, sondern oft sind es die persönliche Überzeugung der Eltern oder auch die Anerkennung unserer guten Arbeit, die Eltern zu dieser Entscheidung bewegen. 

Ganz bewusst verstehen wir uns als eine 6-jährige Grundschule und bemühen uns seit jeher darum, dieses Konzept erfolgreich zu leben und attraktiv zu gestalten. Insbesondere mit Beginn der 5. Klasse bemühen wir uns um ein sehr ausgewogenes Verhältnis zwischen einem angemessenen Leistungsanspruch, aber auch der bestmöglichen Förderung und Forderung jedes einzelnen Kindes. Hierbei kommt uns natürlich zugute, dass wir einerseits die Kinder, ihre Persönlichkeit sowie ihre Entwicklung in der Regel seit vier Jahren kennen und andererseits auch auf eine langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Eltern zurückblicken können. Ganz sicher ist das ein ebenso großer Vorteil gegenüber den Oberschulen, wie auch die in der Grundschule deutlich kleineren Lerngruppen als im Gymnasium.

Der große Entwicklungsschritt, den viele Kinder zwischen der 4. und 5. Klasse machen, ist ebenso ein wichtiges Element unserer Arbeit in den oberen Klassen, wie auch die intensive Vorbereitung auf die sie in der Oberschule erwartenden Anforderungen. Wir nutzen die zwei letzten Grundschuljahre vor allem dafür, die Kinder auf den Übergang in die Oberschule vorzubereiten, jedoch nicht – und dafür bitten wir aus den vorgenannten Gründen um Verständnis – bereits die 4. Klasse. In unserem Verständnis der 6-jährigen Grundschule legen wir in der 1. und 2. Klasse die Grundlagen, indem die Kinder die Lese- und Schreibkompetenz sowie ein grundlegendes Verständnis für Zahlen und Rechenoperationen und die erforderlichen sozialen Kompetenzen erlangen, die ihnen ein erfolgreiches Arbeiten in allen Fächern ermöglicht. In der 3. und 4. Klasse werden diese Fähigkeiten weiterentwickelt, geübt und gefestigt und ab der 5. Klasse werden diese Fähigkeiten zunehmend genutzt, um sich Wissen selbständig aneignen, in Beziehung setzen, verbinden und vernetzen, aber auch Sachverhalte reflektieren und bewerten sowie sich eine eigene Meinung bilden und zu einer selbstbewussten Persönlichkeit heranreifen zu können.

Aus genau diesen Gründen gibt es die Feierstunde zur Entlassung aus der Grundschule bei uns erst nach der 6. Klasse. Für die so feierlich in die Oberschule entlassenen Schülerinnen und Schüler erhalten wir aus den umliegenden Schulen – aber auch von den Kindern und ihren Eltern – immer wieder die Rückmeldung, dass sie fachlich wie persönlich den Anforderungen der Oberschule voll und ganz gewachsen sind. Das erfüllt uns mit Stolz und bestärkt uns darin, das nicht bereits zum Ende der 4. Klasse für möglichst viele Kinder erreichen zu wollen.

Immer wieder gibt es Kinder, bei denen auch wir deutlich sehen, dass sie ihren Mitschülerinnen und Mitschülern voraus sind, über Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen verfügen, die ihnen ein schnelleres und früher ein eigenständigeres Lernen ermöglichen. Dann werden auch wir uns sicher nicht in den Weg stellen, dass diese Kinder unsere Schule bereits nach der 4. Klasse verlassen, um eine Schnelllernerklasse eines Gymnasiums zu besuchen und ganz sicher werden wir auch alles dafür tun, dass auch diese Kinder optimal vorbereitet in ihre neue Schule kommen und dort erfolgreich weiterlernen. Selbstverständlich werden wir auch diese Kinder aus ihren Klassen nicht minder herzlich – aber eben nicht mit einer Feierstunde im großen Rahmen – verabschieden.


Wenn die Klassenzusammenlegung nach der 4. Klasse unvermeidlich ist...

Je nachdem, wie viele Eltern sich für einen Schulwechsel ihrer Kinder nach der 4. Klasse entscheiden, kommt es bei uns oft vor, dass wir die Klassen mit Beginn der 5. Klasse zusammenlegen müssen. Wann immer wir dazu durch sonst zu geringe Klassenfrequenzen gezwungen sind, bemühen wir uns zumindest darum, diese so bedacht wie möglich vorzunehmen und optimal viele Wünsche der Kinder dabei zu berücksichtigen.

Wenn die Rückmeldungen zu den Aufnahmewünschen aus den Oberschulen vorliegen (in der Regel ca. 3-4 Wochen vor Schuljahresende) und wir absehen können, dass eine Zusammenlegung unvermeidlich ist, werden alle bei uns bleibenden Schüler/innen zu ihren Wünschen befragt. Neben den Wünschen der Kinder, mit wem sie unbedingt in einer Klasse sein wollen, beziehen wir die Klassenleitungen der 4. Klassen ebenso in die Einteilung mit ein, wie wir auch ein ausgewogenes Geschlechter- und Leistungsverhältnis sowie die Vermeidung möglicherweise bekannter und besonders konfliktträchtiger Beziehungen berücksichtigen. Es gibt jedoch weder die Möglichkeit von Ausschlusswünschen („Bitte nicht mit ... in eine Klasse"), noch die, sich eine/n Klassenlehrer/in wünschen zu können. Mitunter sind diese zum Zeitpunkt der Zusammenlegung auch noch nicht sicher absehbar und ohnehin nie langfristig garantiert (Neuzugänge, längerfristige Ausfälle durch Krankheit, Schwangerschaften o.ä.).

Die neuen Klassenzusammensetzungen werden vor den Sommerferien bekanntgegeben und oft wird dann auch versucht, bereits in den letzten Schultagen ein besseres Kennenlernen durch gemeinsame Aktionen mit der „neuen Klasse" zu ermöglichen.

Erstaunlicherweise stellen wir immer wieder fest, dass die Ankündigung einer Klassenzusammenlegung bei Eltern eine viel größere Besorgnis auslöst als bei den unmittelbar davon betroffenen Kindern. Oft kennen sich die Kinder auch klassenübergreifend bereits mehr oder minder gut von gemeinsamen Wandertagen, Klassenfahrten, Projekttagen, aus den Pausen oder auch aus dem Religions- und Sportunterricht, der in allen Klassen mehrmals die Woche gemeinsam stattfindet. Da sich die Klassenräume auf dem gleichen Flur befinden und sie einander ständig begegnen oder sie in der Nachbarschaft wohnen, kennen sich alle Kinder zumindest vom Sehen.

Auch bei noch so großen anfänglichen Unsicherheiten wachsen die neuen Klassen erfahrungsgemäß außerordentlich schnell zusammen und nicht selten können die Kinder schon vor dem Verlassen der 6. Klasse nicht mehr sagen, mit wem sie seit der 1. Klasse zusammen waren und wer erst später hinzugekommen ist. 

Liebe Eltern, bitte bleiben Sie daher entspannt – dann sind es Ihre Kinder auch!