Liebe Eltern,
grundsätzlich sind wir Ihnen immer dankbar, wenn kranke Kinder die Schule nicht besuchen und somit ausreichend Zeit bekommen, sich zu erholen und möglichst keine anderen Personen anzustecken.
Viele Eltern gehen damit derzeit sehr verantwortungsbewusst um und behalten ihre Kinder zu Hause, aber nicht alle können das immer problemlos gewährleisten.
Insofern hier einige Hinweise zur Einschätzung von Krankheitssymptomen sowie eine Infografik zu den ab 2. September 2020 geltenden Vorgaben durch die Senatsverwaltung:
· Kinder, die „nur" einen leichten Schnupfen und keine weiteren Krankheitssymptome haben, dürfen die Schule besuchen, wenn es ihnen ausreichend gut geht
· Nicht zur Schule kommen dürfen Kinder, die coronatypische Symptome (Husten, Fieber, Kopfschmerzen) haben – auch wenn es nur eines davon ist.
· Kinder, die Fieber haben, müssen mindestens 24 Stunden fieberfrei sein, bevor sie wieder zur Schule kommen dürfen.
Inwieweit Sie Ihr Kind einem Arzt vorstellen oder einen Corona-Test durchführen lassen, bleibt Ihnen überlassen. Bei jedem krankheitsbedingten Fehlen ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten mit der Angabe des Grundes für das Fehlen. Ein ärztliches Attest ist für den Schulbesuch nur nach ansteckenden Krankheiten notwendig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie und Ihre Familen gesund!
Stand: 18. August 2020