Da es keine vorgeschriebene Isolationspflicht mehr gibt, dürfen auch Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, die Schule besuchen.
Im Kollegium halten wir es grundsätzlich so, dass infizierte Kolleginnen und Kollegen zu Hause bleiben und erst nach einem negativen Selbsttest wieder zur Schule kommen. Bislang verfahren alle Eltern mit ihren Kindern ebenso, wofür wir sehr dankbar sind.
Sowohl die verpflichtenden als auch die freiwilligen Tests finden nicht mehr statt. Die letzten verbliebenen Maßnahmen bestehen darin, dass wir weiterhin viel lüften und die Luftreiniger in den Klassenräumen verpflichtend weiterbetrieben werden müssen.
Auch die Regelung, der zufolge vor der Wiederaufnahme des Schulbesuchs nach einer Corona-Infektion ein negatives Testergebnis einer zertifizierten Teststelle vorliegen sollte, wurde bereits durch einen Bundesratsbeschluss vom 14.10.2022 aufgehoben.