Alle Kinder und in der Schule Beschäftigen testen sich zweimal wöchentlich. Für die Kinder finden diese Tests grundsätzlich montags und mittwochs vor Unterrichtsbeginn unter Aufsicht in der Klasse statt. Wer an einem dieser Tage fehlt, testet sich zwingend am persönlichen ersten Schulbesuchstag.
Die „test to stay-Strategie“ stellt auf Grund der Schulpflicht im Land Berlin keine „Kann-Regelung“ dar. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder nicht von sich aus vorsorglich unter Quarantäne stellen.
Positiver Schnelltest für Schulangehörige
▪︎ Ein positives Schnelltestergebnis (Indexfall) im Rahmen der seriellen Testung an der Schule wird namentlich mit Geburtsdatum und Adresse an das Gesundheitsamt gemeldet.
▪︎ Es erfolgt keine weitere Abklärung über einen PCR-Test oder einen zusätzlichen Schnelltest.
▪︎ Es werden keine Kontaktpersonen ermittelt.
▪︎ Das positiv getestete Kind erhält eine Bestätigung der Isolierungspflicht von der Schule.
Isolation und Quarantäne
Ohne die Nutzung vorzeitiger Freitestmöglichkeiten endet die Isolation oder Quarantäne bei Symptomfreiheit ohne Testung nach 10 Tagen.
Vorzeitige Freitestmöglichkeiten für Infizierte
▪︎ Frühestens am 5. Tag nach dem positiven Test mittel Schnelltest
Kommen Sie weiterhin alle gut durch diese besondere Zeit!
Stand: 9. Mai 2022