Alle Berliner Grundschulen sind Ganztagsschulen. Schulkinder der 1.-6. Klassen können damit verschiedene Angebote der Betreuung nutzen, um die Schule als Lern- und Lebensort zu gestalten.
Das, was früher gemeinhin als „Hort" bekannt war, ist heute die „Ergänzende Förderung und Betreuung" und bringt damit nicht nur die Verbundenheit von Schule und Betreuung zu einem gemeinsam gestalteten Schulalltag zum Ausdruck, sondern auch den besonderen Anspruch an die schulische Förderung über den Unterricht hinaus. Trotzdem wissen immer noch alle, was mit der Bezeichnung „Hort" gemeint ist...
Betreuungsanträge sind an das Jugendamt zu richten, das über den Bedarf und gegebenenfalls die Höhe der Kostenbeteiligung entscheidet. In den Kosten für die Betreuung ist ein Verpflegungsanteil für das warme Mittagessen enthalten.
Bitte beachten Sie, dass der Hortantrag spätestens 3 Monate vor der gewünschten Aufnahme des Kindes in die Betreuung – bei Schulanfänger*innen mit der Schulanmeldung – zu stellen ist.
Die Antragsvordrucke finden Sie hier.