In unserer Schule wird seit dem Schuljahr 2019/2020 in allen Klassen der Lese-Schreiblehrgang mit der Druck- und der Schreibschrift gleichzeitig begonnen. Der Wortbedeutung entsprechend gilt die Schreibschrift als die handgeschriebene und dem gegenüber die in Büchern und Druckerzeugnissen verwendete Schrift als Druckschrift.
Grundsätzlich haben wir uns in der Johannes-Tews-Grundschule auf die Schreibschrift als verpflichtende – und auf den Zeugnissen verbal bewertete – Handschrift geeinigt. Die Schreibschrift ist ein verpflichtender Lerninhalt des Rahmenlehrplans und unseres schulinternen Curriculums. Schon allein im Bereich der Schreibökonomie wiegen die Vorteile der Schreibschrift so sehr, dass wir uns einig darüber sind, diese nicht nur vermitteln zu müssen, sondern auch zu wollen. Die Kinder werden die Schreibschrift also lernen müssen...
In wenigen Ausnahmefällen kann es sein, dass später hinzugekommene Kinder (z.B. von anderen Schulen oder aus einem anderen Sprachraum kommend) die Schreibschrift nicht gelernt haben, oft ist es aber auch nur eine gern verwendete Ausrede von Kindern, die lieber drucken wollen. In besonderen Ausnahmefällen (z.B. motorische Beeinträchtigung), kann es erforderlich sein, individuelle Regelungen zu treffen. Darüber entscheidet die Deutschlehrkraft und muss das Schreiben der Druckschrift dann auch in einem entsprechenden Förderplan und als Nachteilsausgleich festhalten.