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Die ergänzende Förderung und Betreuung (EFöB)

Im Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung ist Frau Angelique Simon die koordinierende Erzieherin, die sämtliche Abläufe sowie den Personaleinsatz plant und verantwortet. Sie steht im ständigen Austausch mit der Schulleitung und arbeitet eng mit Frau Herrmann und Frau Eichler zusammen.

Gern können Sie bei allen die ergänzende Förderung und Betreuung betreffenden Fragen eine Mail an Frau Simon schicken.

Telefonisch erreichen Sie Frau Simon
im Sekretariat unter der Rufnummer 030.80 40 13 51 oder
im Neubau unter 030.34 74 05 52.

Die Betreuung der 3. Klassen im Altbau erreichen Sie unter der
Rufnummer 0176.55 86 42 25 oder per Mail an die Betreuung der 3. Klassen.

Bei mehrere Erzieherinnen und Erzieher betreffenden Fragen oder Mitteilungen schreiben Sie gern eine Mail an die Betreuung.

Bitte vermeiden Sie Anrufe in der EFöB!

Liebe Eltern,

für uns steht in der EFöB die Betreuung Ihrer Kinder im Vordergrund!

Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die Erzieherinnen und Erzieher während der Betreuungszeit in der Regel keine Zeit haben, Anrufe engegenzunehmen, Auskünfte zu erteilen und Informationen jederzeit verlässlich weiterzugeben, da das Ausmaße angenommen hatte, die leider nicht mehr zu bewältigen waren. Änderungen der angegebenen Betreuungs- oder Entlassungszeiten teilen Sie bitte tagaktuell über die Postmappe Ihres Kindes mit. 

Für sehr dringende Anliegen steht Ihnen täglich von 7:00 bis 14:30 Uhr Frau Rattunde im Sekretariat zur Verfügung, die in der Regel auch weiß, ob und wie Frau Simon schnellstmöglich zu erreichen ist..

Ansonsten errreichen Sie alle Betreuungsstandorte wie oben angegeben sowie die Erzieherinnen und Erzieher per Mail. Die Mailadressen aller Beschäftigten finden Sie hier.


EFöB-Leitfaden

Hier finden Sie und Ihre Kinder alles Wissenswerte zum Betreuungssbetrieb.


Betreuungsangebote in der Johannes-Tews-Grundschule

Alle Berliner Grundschulen sind Ganztagsschulen. Schulkinder der 1.-6. Klassen können damit verschiedene Angebote der Betreuung nutzen, um die Schule als Lern- und Lebensort zu gestalten.

Das, was früher gemeinhin als „Hort" bekannt war, ist heute die „Ergänzende Förderung und Betreuung" und bringt damit nicht nur die Verbundenheit von Schule und Betreuung zu einem gemeinsam gestalteten Schulalltag zum Ausdruck, sondern auch den besonderen Anspruch an die schulische Förderung über den Unterricht hinaus. Trotzdem wissen immer noch alle, was mit der Bezeichnung „Hort" gemeint ist...

Betreuungsanträge sind an das Jugendamt zu richten, das über den Bedarf und gegebenenfalls die Höhe der Kostenbeteiligung entscheidet. In den Kosten für die Betreuung ist ein Verpflegungsanteil für das warme Mittagessen enthalten.

Bitte beachten Sie, dass der Hortantrag spätestens 3 Monate vor der gewünschten Aufnahme des Kindes in die Betreuung – bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern gibt das Jugendamt sogar den Oktober des Vorjahres als Frist an! – zu stellen ist. Es ist nicht damit getan, dass Sie bei der Anmeldung angegeben haben, einen Hortplatz nutzen zu wollen. Tatsächlich sind die genannten 3 Monate die mindestens zu erwartende Bearbeitungszeit und dürfen Kinder vor dem Vorliegen des Betreuungsvertrages den Hort nicht besuchen!

Noch eine Besonderheit zum Hortantrag: Nach der Bestätigung durch das Jugendamt erhalten Sie ein Schreiben, auf dem Sie noch einmal die Zeiten bestätigen und das von der Schule, in der Ihr Kind eine Zusage erhalten hat, stempeln lassen müssen. Diese Bestätigung muss erneut zum Jugendamt und erst danach erhalten Sie den Betreuungsvertrag!

Die Antragsvordrucke finden Sie hier.


Nicht nur die besonderen Bedingungen während der Pandemie, sondern auch die Organisation der Betreuung an drei verschiedenen Standorten zuzüglich der ständigen Begleitungen der Kinder zur Mensa und zurück stellen uns vor so große logistische Herausforderungen, dass wir befürchten mussten, uns nur noch „nebenbei" um die Betreuung Ihrer Kinder zu kümmern.

Um das zu vermeiden, haben wir Sie in einer Rundmail vom 4. Dezember 2021 erneut gebeten, die Abhol- und Entlassungszeiten Ihrer Kinder möglichst verlässlich anzugeben und vorrangig so zu organisieren, dass sie jeweils zur halben oder vollen Stunde erfolgen. Kurzfristig notwendig werdende Änderungen können tagaktuell über die Postmappe des Kindes mitgeteilt und dann auch entsprechend berücksichtigt werden. Das klappt bei vielen Eltern sehr gut und dafür danken wir Ihnen sehr.

Je verlässlicher wir unsere Abläufe gestalten können, umso ruhiger und entspannter wird die Betreuungszeit – für Ihre Kinder und uns. Bitte haben Sie Verständnis, dass es bei täglich mehr als 300 Kindern in der Betreuung ansonsten kaum möglich ist, den Überblick zu behalten und sich den Kindern, ihren Hausaufgaben und Freizaitangeboten zu widmen, wenn der Nachmittag von ständigen individuellen Abholsituationen und Unterbrechungen geprägt ist. Vielen Dank.

Hier finden Sie den Vordruck zur Anmeldung Ihrer geplanten Abhol- und Entlassungszeiten.

An Unterrichtstagen können grundsätzlich alle Kinder von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr in der VHG (Verlässliche Halbtagsgrundschule) betreut werden. Dieses – über den tatsächlichen Unterricht hinausgehende – Angebot muss jedoch kein Kind in Anspruch nehmen.

Unabhängig davon, wann der Unterricht beginnt oder endet und ohne vorherige Anmeldung, können Eltern dieses Betreuungsangebot für ihre Kinder kostenfrei wahrnehmen. Auch, wenn während des Tages einzelne Unterrichtsstunden entfallen, besuchen die Klassen die VHG beziehungsweise werden von den Erzieher/innen in der Klasse betreut.

Die VHG befindet sich am Standort der Betreuung für die jeweilige Klassenstufe –
für die 1. und 2. Klassen im Neubau,
für die 3. Klassen im Altbau und
ab der 4. Klasse in der Villa.

Ergänzend zur kostenfreien Betreuung in der VHG können Eltern kostenpflichtig und auf Antrag zusätzliche Betreuungszeiten („Hortvertrag")
von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und/oder
von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr oder
von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und/oder
in den Ferien
beantragen.

Von der 1. bis zur 3. Klasse ist die Betreuung zwischen 7:30 und 16.00 Uhr für alle Kinder kostenfrei möglich. Trotzdem ist für alle über die VHG (von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr) hinausgehenden Zeiten ein Antrag an das Jugendamt erforderlich, den Sie hier zusammen mit allen erforderlichen Informationen finden.

Die Hortbetreuung für die 1. und 2. Klassen befindet sich im Neubau in der Tewsstr. 16a – ebenso die Früh- und Spätbetreuung ab der 3. Klasse.
Überwiegend werden die 3. Klassen im Hauptgebäude in der Wasgenstraße 50 betreut.
Die Betreuung aller Kinder ab der 4. Klasse befindet sich in der „Villa" in der Beskidenstr. 7.

Schulanfänger/innen können die Betreuung – unabhängig vom tatsächlichen 1. Schultag – ab 1. August des Einschulungsjahres in Anspruch nehmen.

Von der 1. bis zur 4. Klasse kann bei entsprechendem Bedarf auch eine Betreuung während der Ferien in Anspruch genommen werden. Für die Klassen 5 und 6 und für Kinder, die sonst nur die VHG (7:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Anspruch nehmen, ist ein separater Antrag erforderlich.

Die Ferienbetreuung findet grundsätzlich ausschließlich im Neubau statt.

Während der Ferien findet keine VHG-Betreuung statt.

An gesetzlichen Feiertagen sind sowohl die Schule als auch die Betreuung grundsätzlich geschlossen.

Außerdem bleibt die ergänzende Förderung und Betreuung in der Regel
am Freitag nach Himmelfahrt,
drei Wochen während der Sommerferien,
an den letzten drei Tagen in den Sommerferien (Präsenz- und Fortbildungstage des Kollegiums) sowie
zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

Während der Schließtage und -zeiten findet keine Betreuung statt, jedoch werden diese Zeiten grundsätzlich lange im Voraus bekanntgegeben.

Bei einem dringenden Betreuungsbedarf kann nach vorheriger Anmeldung das Betreuungsangebot in einer benachbarten Grundschule wahrgenommen oder eine Notbetreuung angeboten werden.

An folgenden Tagen findet keine Betreuung statt:

2023  
27. - 29. Dezember 2023 Weihnachtsschließzeit
   
2024  
1. Januar 2024 Feiertag (Neujahr)
8. März 2024 Feiertag in Berlin (Internationaler Frauentag)
29. März 2024 Feiertag (Karfreitag ­– in den Osterferien)
1. April 2024 Feiertag (Ostermontag – in den Osterferien)
1. Mai 2024 Feiertag (Tag der Arbeit) 
9. + 10. Mai 2024 Feiertag (Himmelfahrt) und unterrichtsfreier Tag
20. Mai 2024 Feiertag (Pfingstmontag)
30. Mai 2024 Studientag des Kollegiums (nur Notbetreuung in anderer Schule auf Antrag möglich)
22. Juli - 9. August 2024 Sommerferien-Schließzeit
28. - 30. August 2024 Präsenztage des Kollegiums während der Sommerferien
3. + 4. Oktober 2024 Feiertag (Tag der deutschen Einheit) und schulfreier Brückentag
23. Dezember 2024 - 31. Dezember 2024 Weihnachtsschließzeit

Stand: 13. September 2023 


Standorte

Neubau

Betreuung der 1. und 2. Klassen

In einer geschützten Grünanlage liegt die Filiale unserer Schule. Den sogenannten „Neubau" bilden mobile Unterrichtsräume („MUR“), die hier 1993 in zwei Häusern für die vorübergehende Nutzung errichtet wurden. Vom Haupthaus aus ist dieser Standort nur über Straßenland zu erreichen, sodass die Kinder immer begleitet werden müssen oder ab der 3. Klasse eine Erlaubnis der Eltern benötigen, um diesen Weg alleine zurücklegen zu dürfen.

Hier befinden sich alle Klassen der Schulanfangsphase und die Räume für die Betreuung der 1. und 2. Klassen sowie aller Klassen im Frühdienst (vor dem Unterricht) und Spätdienst (nach 16 Uhr).

Hauptgebäude (Altbau)

Betreuung ab der 3. Klasse

Das Hauptgebäude ist das Haus, in dem die 3. bis 6. Klassen lernen, sich die Turnhalle befindet und auch die Verwaltung zu finden ist.

Hier im sogenannten Altbau befinden sich im Kellergeschoss die Räume der ergänzenden Förderung und Betreuung. Von hier aus haben die Kinder zum Mittagessen den Zugang zur Mensa sowie zur Turnhalle oder anderen Fachräumen, in denen nachmittags AGs angeboten werden, ohne das Schulgelände verlassen zu müssen.

Im Frühdienst (vor dem Unterricht) und Spätdienst (nach 16 Uhr) werden auch die Kinder ab der 3. Klasse im Neubau – gemeinsam mit den Kindern der Schulanfangsphase – betreut, sodass Eltern das bitte beim Bringen und Abholen beachten müssen. Hierüber wurden alle Eltern in einem ausführlichen Brief der verantwortlichen Erzieher informiert.