Zum Hauptinhalt springen

Anmeldung zum Schulbesuch

für künftige Schulanfänger/innen

Einschulung 2024

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren ist, wird es im Sommer 2024 schulpflichtig.

Die Anmeldung zum Schulbeginn 2024 erfolgt berlinweit vom 9. bis 20.Oktober 2023 in der jeweils zuständigen Grundschule.

Bei uns können Sie Ihr Kind nach vorheriger Online-Terminbuchung montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 13:30 Uhr sowie zusätzlich donnerstags bis 15:00 Uhr anmelden, wobei die Reihenfolge der Anmeldungen für die Aufnahme unerheblich ist. Wer ein Kind am letzten Tag anmeldet, hat die gleichen Chancen, dass das Kind aufgenommen wird, wie am ersten Tag. Sollte Ihnen keiner der genannten Termine möglich sein, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit unserem Sekretariat in Verbindung, um einen Termin während des Anmeldezeitraumes zu vereinbaren.

Bitte kommen Sie in das Sekretariat der Schule im 1. OG des Hauptgebäudes in der Wasgenstraße 50. Aufgrund der vorzulegenden Unterlagen ist das persönliche Erscheinen mindestens eines Elternteils erforderlich. Bitte buchen Sie dafür einen einen Termin hier über diese Homepage. 

Bitte beachten Sie gegebenenfalls die hier beschriebenen Regelungen für getrennt lebende Eltern.


So erfolgt die Anmeldung

Für die Anmeldung Ihres Kindes zum Schulbesuch sind folgende Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben sowie im Original erforderlich:

· Aufnahmeantrag
· bei Wechselwunsch: Antrag auf Aufnahme in eine andere Grundschule
· Ihre eigenen Personalpapiere (Personalausweis oder Pass)
· Meldebescheinigung (bei Passvorlage oder Zuzug)
· Geburtsurkunde des Kindes

Die entsprechenden Antragsvordrucke stellen wir Ihnen jeweils zum Anmeldezeitraum auf dieser Seite zur Verfügung.

Für Kinder, die im nach dem für die Einschulung benannten Geburtszeitraum bis 31. März des Folgejahres geboren sind, können Sie bei der zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen. Bei der Anmeldung zur vorzeitigen Einschulung ist außer den genannten Unterlagen der Quasta-Bogen (in der Kita erhältlich, ist im Sprachlerntagebuch integriert) zwingend erforderlich.

Dem Antrag kann entsprochen werden, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat und der Einschulung auch aus schulärztlicher Sicht nichts entgegensteht.

Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine Einschulung zum vorgesehenen Zeitpunkt als zu früh erscheinen lassen, können Sie die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen.

Bitte stellen Sie diesen Antrag während des regulären Zeitraumes für die Schulanmeldung in Ihrer zuständigen Grundschule. Über diesen Antrag entscheidet die Schulaufsicht unter Zugrundelegung einer Stellungnahme der Kita sowie eines Gutachtens des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes.

Im Fall der Zurückstellung ist es erforderlich, dass die Förderung Ihres Kindes stattdessen in einer Einrichtung der Jugendhilfe (Kita) erfolgt.

Bitte beachten: Nach Beginn des Schulbesuches ist eine Zurückstellung nicht mehr möglich!


Hinweise und Antragsformulare für die Anmeldung zum Schulanfang

Hier finden Sie alle für die Anmeldung zum Schulbeginn erforderlichen Vordrucke zum Download, sobald diese verfügbar sind.
Bitte bringen Sie mindestens den mit (*) gekennzeichneten Anmeldebogen und gegebenenfalls weitere zutreffende Formulare – möglichst bereits ausgefüllt – zur Anmeldung mit.

Broschüre zum Schulanfang Schulanmeldung – so geht´s 
Hier finden Sie die Broschüre in weiteren Sprachen.
1_Broschüre
Hinweise zum Antrag auf Einschulung | allgemeinAllgemeine Hinweise zum Anmeldeverfahren2_Hinweise Anmeldung
Hinweise für „Antragskinder"Informationen zur vorzeitigen Einschulung und den vorzulegenden Unterlagen3_Hinweise Antragskinder
Hinweise zum WechselwunschHinweise zum Antragsverfahren, wenn Sie Ihr Kind in einer anderen als der zuständigen Grundschule einschulen möchten. Bitte stellen Sie den Antrag in Ihrer Einzugsbgebietsschule! Auch, wenn Ihnen dort möglicherweise etwas anderes mitgeteilt wird, sind keine Vorstellung oder das Einreichen von Unterlagen bei uns erforderlich.4_Hinweise Wechsel
Hinweise zum Zuzug in das EinzugsgebietHinweise für Eltern, die neu in das Einzugsgebiet der Johannes-Tews-Grundschule ziehen.5_Hinweise Zuzug
Anmeldung Schulanfang (*)Aufnahmeantrag für die 1. Klasse in der Johannes-Tews-Grundschule
Dieser Vordruck ist zwingend immer erforderlich.
6_JTG-Aufnahmeantrag Schulanfang
Anmeldung in einem anderen Einzugsbereich (Wechselwunsch)Antrag zur Einschulung in einer anderen Schule als im zuständigen Einzugsbereich
Dieser Antrag ist trotzdem in der zuständigen Schule des Einzugsbereichs zu stellen. 
Bitte beachten Sie auch den unten stehenden Hinweis.
7_Aufnahmeantrag andere Grundschule
Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung („Hort")Bitte beachten Sie, dass der Antrag eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten benötigt, auf die auch wir als Schule keinen Einfluss haben und daher möglichst frühzeitig gestellt werden sollte. Gern können Sie diesen Antrag bereits bei der Schulanmeldung stellen und wir leiten ihn für Sie weiter. Weitere Informationen finden Sie hier.8_EFöB-Antrag
SIBUZ-FlyerInformationen für Eltern, für deren Kinder die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs relevant sein oder werden könnte.9_SIBUZ-Flyer
Informationen zur DatenverarbeitungInformationen über die Verarbeitung personenbezogener DatenInfo Datenverarbeitung

Im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule („VHG") können alle Kinder von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr in der Schule betreut werden. Sollten Sie für Ihr Kind einen über diesen Zeitraum hinausgehenden Betreuungsbedarf („Hort") haben, finden Sie alle notwendigen Informationen hier.

Die ergänzende Förderung und Betreuung („Hort") ist in der Schulanfangsphase (1. und 2. Klasse) zwischen 7:30 und 16.00 Uhr kostenfrei möglich. Trotzdem ist hierfür zwingend ein Antrag an das Jugendamt zu richten. Bitte beachten Sie, dass der Betreuungsantrag unbedingt mindestens 3 Monate vor Beginn des Betreuungsbedarfs gestellt werden muss. Bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern gibt das Jugendamt sogar den Oktober des Vorjahres als Frist an! Es ist nicht damit getan, dass Sie bei der Anmeldung angegeben haben, einen Hortplatz nutzen zu wollen. Tatsächlich sind die genannten 3 Monate die mindestens zu erwartende Bearbeitungszeit und dürfen Kinder vor dem Vorliegen des Betreuungsvertrages den Hort nicht besuchen!

Noch eine Besonderheit zum Hortantrag:
Nach der Bestätigung durch das Jugendamt erhalten Sie ein Schreiben, auf dem Sie noch einmal die Zeiten bestätigen und das von der Schule, in der Ihr Kind eine Zusage erhalten hat, stempeln lassen müssen. Diese Bestätigung muss erneut zum Jugendamt und erst danach erhalten Sie den Betreuungsvertrag!

Die Antragsvordrucke finden Sie hier.

Hinweis:
Im Zuge der digitalen Unterstützung der Bürger*innen kann der Antrag zur Aufnahme in eine andere öffentliche Grundschule vorab direkt über das Internet an die Schule gesendet werden. Hier steht dieser Antrag unter der Adresse zur Verfügung. 

 


Tag der offenen Tür

Immer am 3. Dienstag im September laden wir Sie herzlich ein, unsere Kinder, das Personal, die Räume unserer Schule und unsere Arbeit bei einem „Tag der offenen Tür" kennenzulernen.

Kommen Sie ein wenig „Tews-Luft" schnuppern , entdecken Sie unsere Häuser und verschiedene Angebote in den unterschiedlichen Jahrgangsstufen und erleben Sie, was es für uns heißt, zur Tews-Schulgemeinschaft zu gehören!

Ihnen und Ihren Kindern werden viele Klassen-, Fach- und Betreuungsräume offenstehen, es wird Arbeiten der verschiedenen Klassen zu besichtigen geben und unsere „Großen" bieten Ihnen Führungen durch unsere Häuser an. An vielen Orten wird es für Ihre Kinder die Gelegenheit zum Ausprobieren, Basteln und Spielen geben, während wir Ihnen gern persönlich Rede und Antwort stehen.

Näheres dazu finden Sie zu gegebener Zeit hier und unter „Aktuelles" auf der Startseite unserer Homepage.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir – im Gegensatz zu vielen Privatschulen und Schulen mit besonderen Profilen – als staatliche allgemeinbildende Schule mit einem „regulären" Bildungsangebot keine Hospitationsmöglichkeiten bieten. Erfahrungsgemäß stören diese den Unterrichtsablauf oft erheblich und bieten dem hospitierenden Kind nur wenig Einblicke in den Unterrichtsalltag, der nicht nur abhängig von der jeweiligen Lehrkraft, sondern auch der zukünftigen Klassensituation insgesamt ist.  


Die spannende Frage der Klassenzuordnung

In jedem Schuljahr werden die Bescheide für die Kinder unseres Einzugsgebiets in der Regel bis allerspätestens Ostern verschickt. Die der Kinder aus anderen Grundschulen mit einem Wechselwunsch zu uns könnern wir leider immer erst verschicken, wenn auch in den übrigen Schulen des Bezirks alle Aufnahmeentscheidungen getroffen wurden. 

Immer erst ungefähr 4 Wochen vor Schuljahresende verfügen wir über ausreichend sichere Informationen darüber, welche Kinder bei uns zum kommenden Schuljahr eingeschult werden und welche möglicherweise doch den Wunschplatz in einer anderen Schule bekommen haben, so dass wir die endgültige Einteilung der zukünftigen 1. Klassen vornehmen können.

Hierbei berücksichtigen wir zuerst Ihre uns eingereichten Wünsche zu den Freundinnen und Freunden, mit denen Ihr Kind möglichst in eine Klasse kommen sollte. Außerdem bemühen wir uns, die Kinder einer Kita möglichst auch in einer Klasse zusammenzufassen. Besonders große Kitagruppen teilen wir jedoch auch auf, um nicht ein zu starkes Ungleichgewicht für die Kinder zu erzeugen, die in die Klasse kommen, ohne jemanden zu kennen. Ebenso achten wir darauf, ein möglichst ausgewogenens Verhältnis von Mädchen und Jungen in allen Klassen zu haben und in keiner Klasse unverhältnismäßig viele Kinder mit besonderen Förderbedarfen oder Auffälligkeiten zu haben. Diese können wir natürlich nur berücksichtigen, wenn sie uns bekannt oder bei der Schuluntersuchung aufgefallen sind.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weder Wünsche zur Klassenlehrerin oder zum Klassenlehrer, noch Ausschlusswünsche („Bitte nicht mit ... in eine Klasse") entgegennehmen und eine einmal vorgenommene Einteilung nicht nachträglich verändern können. Seien Sie aber auch versichert, dass wir uns bei der Einteilung viele Gedanken machen, uns bemühen, so viele Faktoren wie möglich zu berücksichtigen und alle unsere Erfahrung einsetzen, um so verantwortungbewusst wie möglich vorzugehen. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, dass uns bei der Zuteilung Ihres Kindes ein schwerwiegender Fehler unterlaufen ist, teilen Sie uns das gern mit. Wir versprechen Ihnen, dass wir berechtigte Einwände selbstverständlich auch prüfen. Bedenken Sie aber bitte auch, dass wir mitunter Aspekte mit einzubeziehen haben, die vertraulich zu behandeln sind. Daher ist es unter Umständen nicht immer möglich, Ihnen jede Entscheidung plausibel zu erläutern.


Bevor es „richtig" losgeht...

Der 0. Elternabend

Mit der Benachrichtigung, in welche Klasse Ihr Kind kommt und wer die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer sein wird, erhalten Sie von uns auch eine Einladung zu einem sogenannten „0. Elternabend". 

Bei diesem erfahren Sie alles Wissenswerte für den Start Ihres Kindes in das Schulleben, wie die Einschulungsfeier und der 1. Schultag organisiert werden und was in den ersten Tagen und Wochen in der Schule besonders wichtig sein wird. Die Klassenlehrer/innen geben Materiallisten aus und Sie werden Gelegenheiten haben, Fragen zu stellen sowie einander als Eltern der Klasse kennenzulernen.

Diese Elternabende in den zukünftigen 1. Klassen finden voraussichtlich am 9. Juli 2024 statt. 

Der „Hort"-Elternabend

Für alle Eltern, die einen Betreuungsvertrag abschließen und deren Kinder nicht nur die VHG (Betreuung zwischen 7:30 Uhr und 13:30 Uhr) in Anspruch nehmen, bieten wir einen entsprechenden Informationselternabend kurz vor den Sommerferien an.

Er findet im auf dem Schulhof sowie im „Neubau" Haus II (Filiale) in der Tewsstraße 16a statt.

 

Beim 0. Elternabend aller zukünftigen 1. Klassen werden sowohl die Erzieher/innen der jeweiligen 1. Klassen als auch die koordinierende Erzieherin anwesend sein und für ein erstes Kennenlernen und zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung stehen. 


Einschulungsfeier und erste Unterrichtsstunde(n)

Unsere neuen Erstklässler empfangen wir immer am ersten Samstag nach Schuljahresbeginn mit einer Feier auf dem Schulhof des Altbaus oder – bei schlechtem Wetter – in der Aula der Schule in der Wasgenstraße 50 und der anschließend ersten Unterrichtsstunde ihres Lebens. Die Einschulungsfeiern im Schuljahr 2024/2025 finden am Samstag, 7. September 2024, statt und beginnen um 9:00 Uhr und um 10:30 Uhr jeweils für zwei Klassen gemeinsam. 

Alle Kinder sollten an diesem Tag – neben der Schultüte – bereits ihre Schulmappe mit einer Federtasche und einer Postmappe darin dabei haben. Rechtzeitig vor diesem Termin werden alle Schulanfänger/innen eingeladen, erfahren in welche Klasse und – sofern bereits bekannt – zu welcher Lehrkraft sie kommen und wann ihre Einschulungsfeier stattfindet.

Da unsere Aula nur Platz für zwei Gäste je neuem Schulkind bietet, bitten wir um Verständnis, dass wir entsprechende Einlasskontrollen durchführen müssen. Auch wenn die Feier bei schönem Wetter im Freien stattfindet, werden die Sitzplätze leider entsprechend begrenzt sein und kontrolliert werden, damit sie jeder teilnehmenden Familie zur Verfügung stehen. Weitere Gäste können bei der Feier im Freien Stehplätze im hinteren Bereich nutzen. Bei schlechtem Wetter in der Aula wird es leider keine Stehplätze geben.

Alle anderen Gäste laden wir herzlich ein, die neuen Erstklässler/innen am Samstag nach ihrer ersten Schulstunde auf unserem Neubaugelände in der Tewsstr. 16a zu erwarten. Dort befinden sich die Klassenräume der 1. und 2. Klassen und werden doe Kinder und Eltern der 4. Klasse eine kleine Erfrischung für Sie bereithalten.

Sie erleben dann also nicht nur hautnah mit, wenn unsere Jüngsten aus der Aula in ihre Klassenräume wechseln, sondern sind auch rechtzeitig am Ort des Geschehens, wenn sie diese nach ihrer allerersten Schulstunde wieder verlassen, um Ihnen begeistert vom gerade Erlebten zu erzählen.

Nach der Einschulung am Samstag findet in den neuen 1. Klassen von Montag bis Mittwoch der Folgewoche jeweils Unterricht von der 1. bis zur 4. Stunde (7:40 Uhr bis 11:10 Uhr) statt. Ab Donnerstag gilt dann der reguläre Stundenplan.